„Den Vollzug greift man an, die Beschlüsse davor aber nicht“

Thomas Heine
FraktionenMeinungen/KommentarePressemitteilungen

Ich finde es ja wirklich problematisch, eine sachliche Diskussion in einer derart aufgeheizten Stimmung öffentlich über Medien zu führen, aber manchmal müssen Klarstellungen einfach sein. Schade Herr Dressel, ich hätte ja zumindest ein Gesprächsangebot zum Bürgerbegehren erwartet... Nun sei's drum:

Lieber Herr Dressel,

bezugnehmend auf den Antrag zum Bürgerbegehren sollte der Verweis auf $12 Abs. 2 des ThürEBBG genügen: „Richtet sich das Bürgerbegehren gegen einen Beschluss des Gemeinderats oder eines Ausschusses des Gemeinderats, muss der Antrag innerhalb von vier Wochen nach der Bekanntmachung des Beschlusses nach § 40 Abs. 2 ThürKO eingereicht werden.“

Selbstverständlich hätte ich mir gewünscht, dass es einen solchen Antrag schon zur grundsätzlichen Entscheidung zum Industriegebiet gegeben hätte. Das wäre möglicher Weise auch passiert, wenn die Verwaltung der Speilzeugstadt Sonneberg schon im Vorfeld dieser Entscheidungen mit ihren Planungen an die Öffentlichkeit gegangen und sich eine Stadtratsmehrheit dafür gefunden hätte, dieses Planungen nicht rein baurechtlich zu behandeln - bei allen Diskussionen, die es auch im Stadtrat um das Für und Wieder gegeben hat - und für eine öffentliche Diskussion zu sorgen.

Außerdem wissen auch Sie, dass die Weichenstellungen noch viel weiter zurückliegen: „Konkrete Abstimmungen erfolgten schon vor mehr als zehn Jahren mit den ersten Gesprächen zwischen der Stadt Sonneberg und der Gemeinde Föritz über die Entwicklung eines Industriegebietes. Zuvor erfolgten im Landesentwicklungsplan 2004 und später im Regionalplan 2012 die entsprechenden Festlegungen.“ wie der Bürgermeister im Freien Wort vom 13.10.2020 richtig bemerkte.

Wogegen sich das beantragte Bürgerbegehren 'Ackerland bleibt Ackerland' richtet ist eine überplanmäßige Ausgabe von 200T EUR zum Kauf von Grundstücken im geplanten Industriegebiet, finanziert aus Mitteln der Investitionsoffensive des Landes Thüringen, einer überplanmäßigen Einnahme der Stadt in Höhe von 1.1 Mio EUR, über deren konkrete Verwendung sich der Stadtrat bis heute nicht umfassend verständigt hat - Punkt.

Was mich aber wirklich erschüttert, Herr Dressel, ist nicht die Ablehnung des Antrags, sondern dass selbst jetzt, da die Stadtverwaltung die Chance hat ihre Zukunftsvision zu präsentieren nahe zu nichts kommt. Keine Erläuterung, was hinter der Idee „H2Region Thüringen/Franken“ steckt und dass sich die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt einzig mit der Erschließung eines 80ha großen Industriegebietes sicherstellen ließe. Nichts! Außer natürlich der erhobene Zeigefinder, dass da 8ha eigentlich schon verplant sind und die Investoren - die keiner kennt - schon mit den Hufen scharren, dass das Verteilen von Informationen zur Petition von Isolde Baum im Stadtrat mit der Verteilung von Teppich-Werbung gleichzusetzen wäre und der Brandmarkung jener, die dieser vagen Vision nicht oder zumindest nicht ohne weiteres folgen können.

Und noch ein Wort zur Petition von Isolde Baum: Ziel ihrer Petition ist die Evaluierung des LEP und die damit verbundene Frage, ob unter heutigen Gesichtspunkten die Ausweisung eines Vorranggebiets für die gewerbliche Entwicklung in unserer Region in dieser Größe und an dieser Stelle notwendig und vertretbar ist. Weder die Petition, noch der Antrag auf ein Bürgerbegehren richten sich gegen eine weitere wirtschaftliche Entwicklung unserer Stadt. Beide fordern eine nachhaltige Stadtentwicklung unter Beteiligung der Sonneberinnen und Sonneberger ein, in der die wirtschaftliche Entwicklung eine wichtige, aber nicht die alleinige Größe ist.