Einwohnerversammlung - alle Jahre wieder...

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Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,

Angesichts der mir in der letzten Stadtratssitzung zu Teil gewordenen Antwort zur Durchführung einer Einwohnerversammlung stellt sich bei mir – wieder einmal – die Frage wie ernst Bürgermeister, aber auch der Stadtrat die eigene Hauptsatzung und Geschäftsordnung nehmen.

Nicht umsonst ist in beiden klar geregelt, dass eine Einwohnerversammlung mindestens einmal jährlich durchzuführen ist (siehe gleichlautende Regelung in §5 Hauptsatzung und $35 der Geschäftsordnung) – Zitat:

„Die Bürger sind über wichtige Stadtangelegenheiten in geeigneter Form zu unterrichten. Zu diesem Zweck beruft der Bürgermeister mindestens einmal jährlich eine Einwohnerversammlung zur Erörterung städtischer Angelegenheiten ein.“

Ob der Bürgermeister diese Versammlung nun zentral für die Bürger des gesamten Stadtgebietes oder in einzelnen Ortsteilen oder für mehrere Ortsteile zusammen über das Jahr verteilt durchführt, dies zu entscheiden ist ihm überlassen – nicht aber das Ob.

Und entgegen der Argumentation des Bürgermeisters, anlässlich meiner Anfrage in der letzten Bürgerfragestunde, ist dieses Ob auch nicht abhängig von Regierungskonstellationen oder der Suche danach in Erfurt, Berlin oder sonst wo.

Vielmehr ist es an der Zeit eine Einwohnerversammlung nicht als reine Aufklärungs- und Verkündungsveranstaltung der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt zu begreifen. Sie dienen vielmehr dem öffentlichen Austausch von Meinungen zu städtischen Angelegenheiten, der Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürgern Probleme nicht nur zu benennen, sondern auch auf Antworten reagieren zu können und tatsächlich in eine Diskussion mit den Entscheidungsträgern unserer Stadt zu kommen.
Im Unterschied zur Bürgerfragestunde, in der Meinungsäußerungen, Stellungnahmen u.ä. nicht zulässig sind, ist all dies eben der Einwohnerversammlung vorbehalten. Nicht umsonst weist §32 der Geschäftsordnung des Stadtrates, die Bürgerfragestunde des Stadtrates betreffend – Zitat:

„(3) Eine Sachdebatte über die in der Bürgerfragestunde gestellten Fragen und deren Antworten findet nicht statt. Meinungsäußerungen, Stellungnahmen und andere Sachvorträge sind während der Bürgerfragestunde unzulässig, diese sind der Einwohnerversammlung vorbehalten.“

auf das Instrument Einwohnerversammlung hin.

Ich kann meinerseits nur an Sie alle appellieren, diesbezüglich ihrer Pflicht gerecht zu werden und die Einwohner der Stadt auffordern, diese Versammlung dann für ihre Anliegen zu nutzen.

 

Uwe Schlammer