EU-Schulprogramm Obst, Gemüse und Milch

Uwe Schlammer
Fraktionen

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrte Damen und Herren Kreisräte,  

um es vorweg zu schicken:  Wir sind nicht gegen die Versorgung unserer Schülerinnen und Schüler mit Obst, Gemüse und Milch!
Ganz im Gegenteil, wir würden dies, so es realisierbar ist, sehr begrüßen.

Was den vorliegenden Beschluss betrifft, zäumen wir aber aus unserer Sicht, das Pferd von der falschen Seite auf. Das EU-Programm Obst und Gemüse ist an die Bedingung gebunden, dass es in den Schulen mit Projekten begleitet wird. Daher wäre es doch zunächst sinnvoll, die Abfrage in den Schulen zu machen, ob sie sich an dem Programm unter diesem Aspekt beteiligen möchten. Das Milch-Programm muss sogar gänzlich von den Schulen ausgehen bzw. beantragt werden. Im Rahmen der Abfrage sollte also die Bereitschaft der Schulen zur Beantragung dieses Programmes miterfasst werden, wobei der Kreis letztlich darauf keinen Einfluss hat.

Des Weiteren müsste dann geklärt werden, ob sich ein Versorger im Landkreis findet, der dies sicherstellen kann und will. In diesem Rahmen wären die Kosten zu ermitteln, da ich persönlich mir nur schwer vorstellen kann, dass die von der EU vorgesehenen Beträge – sprich 0,34 Euro pro Portion – ausreichend sind. Letztlich ist daran ja der erste Anlauf 2017 gescheitert.

Da ich davon ausgehe, dass dieser Betrag nicht auskömmlich ist, müsste dann der Kreistag die Entscheidung treffen, ob er die zusätzlichen Kosten übernehmen kann bzw. übernimmt, um das Programm umzusetzen.

Aus meiner Sicht wäre es fatal, wenn wir jetzt den Förderantrag stellen, dieser ggf. bewilligt wird und wir hinterher sagen, wir haben keine Schule die mitmacht oder wir sind nicht bereit, die zusätzlichen Kosten zu tragen. Daher schlage ich folgenden Wortlaut für die Beschlussfassung vor:
„Die Verwaltung des Landkreises wird beauftragt, die Bereitschaft der Schulen am EU-Förderprogramm für den Verzehr von Obst und Gemüse zu erfassen, und sich Angebote für praktische Umsetzung insbesondere zu den entstehenden Kosten einzuholen. Dem Bildungsausschuss ist das Ergebnis bis Ende Oktober 2021 zur Beratung vorzulegen.“

In der Praxis hieße dies, dass mit Beginn des Neuen Schuljahres die Abfragen an den Schulen erfolgen kann, bis Ende Oktober die Ergebnisse im Bildungsausschuss und ggf. bis Ende des Jahres die Beratung im Kreisausschuss und eine Beschlussfassung im Kreistag erfolgen kann.
Aus zeitlicher Sicht ist dies vollkommen ausreichend, da der Termin für die Erstellung des Förderantrages der 1. April 2022 ist.

Nochmal abschließend: Wir sind durchaus für die Beteiligung an diesem Programm, so es die Schulen umsetzen wollen und der Aufwand in einem vertretbaren und machbaren Verhältnis steht.