Überprüfung der Kreitagsmnitglieder auf Mitarbeit im MfS

Uwe Schlammer
Fraktionen

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrte Damen und Herren Kreisräte,  

leider konnte mir der Vertreter der Antrag stellenden Fraktion im Kreisausschuss auf meine Frage nach der Sinnhaftigkeit dieses Antrages und dessen Ziel keine Antwort geben.
Wir schreiben das Jahr 2021 – das 32. Jahr nach dem Ende der DDR. Der überwiegende Teil der Kreistagsmitglieder ist in den letzten Jahren mehrfach überprüft worden. Von zwei Mitgliedern meiner Fraktion ist diese Zusammenarbeit bekannt, sie wurden trotz deren Stellungnahme zum wiederholten Male in den Kreistag gewählt. Hinzugekommen sind Mitglieder, welche vom Alter her aus diesem Antrag herausfallen. Ach ja und hinzugekommen sind noch die Mitglieder ihrer Fraktion, der AfD -Fraktion, aber um die überprüfen zu lassen, bedarf es aus meiner Sicht keines Beschlusses des Kreistages, das können Sie sicher innerparteilich regeln.

Nun ist eine solche Überprüfung sicher rechtlich möglich, aber nicht alles was rechtlich möglich ist, ist auch wirklich sinnvoll.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat zum Bespiel ein Gesetz oder eine Richtlinie zum Betreiben von Sesselliften – obwohl es im ganzen Land keinen einzigen gibt.
Letztlich stellt sich doch die Frage, was soll dabei herauskommen?  Selbst wenn sich zu einem Kreistagsmitglied, von dem dies nicht bekannt ist, eine 30 oder 40 Jahre alte Unterschrift finden sollte, hat dies keinerlei praktische Relevanz. Weder für den Kreistag als solches, noch die Verwaltung oder wen auch immer, gibt es eine Handhabe, zu Sanktionen, Ausschlüssen oder was auch immer. Es wäre also so, wie in der Vergangenheit zum Beispiel im Fall Wiegand, man weiß davon und nix. Auch sollte man dann Abwägen, ist eine solche Unterschrift und ein oder zwei Berichte so verwerflich, dass 30 Jahre im Dienst der jetzigen Gesellschaft damit zu vernachlässigen sind.

Für mich ist dieser Beschluss offen gesagt, Verschwendung von Zeit und Geld!
Es werden Kräfte in der Verwaltung beschäftigt und gebunden, die wahrlich etwas Wichtigeres zu tun haben. Gerade jetzt, wo es gilt, die Herausforderungen der Entwicklung nach der Corona-Pandemie zu meistern, wo es gilt, die Digitalisierung voran zu bringen, sollen sich teuer bezahlte Beamte und Angestellte mit Dingen beschäftigen, die letztlich in die Tonne wandern.

Hinzu kommt noch der Zeitumfang. Das letzte Verfahren dieser Art hat nahezu zwei Jahre gedauert, mit einem Ergebnis ist also kurz vor Ende der Legislaturperiode zu rechnen – und nochmal, ohne irgendeinen praktischen Wert.

Wir werden diesem Antrag -in dieser Form- somit nicht zustimmen, nicht weil wir etwas zu verbergen hätten, aber weil es reine Zeit- und Ressourcenverschwendung ist.
Auch in dem „Ehrenausschuss“ wird daher niemand mitarbeiten, wir haben alle etwas Wichtigeres zu tun.
Wenn ich sagte, „in dieser Form“ so schlagen wir eine Ergänzung unter Punkt 9 des Antrages vor. Sollte dieser Eingang in den Beschluss finden, können wir die ganze Sache mittragen. Ich stelle also den Antrag, unter Punkt 9 zu ergänzen:
„Alle Mitglieder des Kreistages werden auf ihre Aktivitäten in sozialen Medien mit rechtsradikalem und neonazistischem Charakter überprüft. Dies umfasst die Nutzung dieser Medien ebenso, wie Veröffentlichungen in diesen.“

Wir sehen, dass in diesen Netzwerken Halbwahrheiten und offenen Lügen verbreitet werden, Angst geschürt, und die Gesellschaft gespalten wird. Das erinnert an den Vorabend des dritten Reiches, als ähnliche Lügenkampagnen mit antisemitischem Hass zur Reichspogromnacht führten. Hass und Verun-glimpfung aktuell von Menschen, die anders denken und andere Werte ver-treten, sind nicht hinzunehmen. Die derzeitige Verbreitung von verfassungs-widrigen Inhalten gefährdet unsere Gesellschaft in ihren Grundfesten.
Ich denke, dass hier die größere Gefahr für die Demokratie in der Gegenwart liegt, als in einer Unterschrift aus dem vergangenen Jahrtausend.