Koalitionsvertrag

11. Kommunen / Mehr Demokratie / Europa

Kommunale Mitwirkungsmöglichkeiten

Die Koalition strebt an, die Kommunalordnung und andere Regelungen dergestalt zu ändern, dass die Gestaltungsmöglichkeiten in den Kommunalparlamenten verbessert werden. In Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden sollen Möglichkeiten ausgelotet werden, das kommunalpolitische Ehrenamt aufzuwerten.

  • 11.1 Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform

     

    Die Koalition ist sich darüber einig, dass die erfolgreiche Durchführung einer Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform vor dem Hintergrund der aus demografischer Entwicklung, Anforderungen an die Erbringung wohlfahrtsstaatlicher Leistungen und sozialer Infrastruktur in allen Landesteilen resultierenden Erwartungen, zu den wichtigen Herausforderungen Thüringens gehört.

    Uns ist bewusst, dass die Anforderung an die Herstellung gesellschaftlicher Zustimmung für ein solches Vorhaben sehr groß ist. Wir wollen den Einstieg in diese Reform gemeinsam gehen und Modellen der Freiwilligkeit einen angemessenen Raum geben. Grundsatz dieses Prozesses ist die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Darüber hinaus sind neben den kommunalen Spitzenverbänden auch Gewerkschaften, Berufsverbände und Personalvertretungen einzubeziehen. Die Landesregierung wird über geeignete Instrumente freiwillige Zusammenschlüsse unterstützen. Die Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform soll so vorangetrieben werden, dass sie spätestens zu den kommenden Kreistags- und Gemeinderatswahlen wirksam werden kann.

    Als wichtige Elemente einer solchen Reform werden angesehen:

    • Vorlage eines kommunalen Leitbildes „Zukunftsfähiges Thüringen“ im Verlauf des Jahres 2015 und gesellschaftliche Diskussion desselben,
    • parallele Erarbeitung und Vorlage eines Vorschaltgesetzes zur Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform unter Berücksichtigung der Ergebnisse dieser Debatte,
    • ein gestuftes Neugliederungsverfahren, in dem freiwilligen gebietlichen Veränderungen Vorrang eingeräumt wird (Freiwilligkeitsphase). Die Vorgaben für freiwillige Zusammenschlüsse werden im Vorschaltgesetz zur Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform normiert,
    • Überprüfung der bestehenden Landesbehörden im Hinblick auf die Kommunalisierung von ihnen wahrgenommener Aufgaben bzw. Übertragung in die Zuständigkeit der Fachministerien,
    • Schaffung eines Netzes von Bürgerservicebüros und deren räumliche Verknüpfung mit Institutionen sozialer Infrastruktur.
  • 11.2 Mehr Demokratie in den Kommunen

     

    Die Koalition strebt an, die Wahlperioden von Kommunalvertretungen und direkt gewählten Kommunalfunktionen aufeinander abzustimmen.

    Wir wollen das aktive Wahlalter bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre senken.

    Durch geeignete gesetzliche Regelungen sollen die kommunalen Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden. So sollen die Bedingungen für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide weiter entwickelt werden. Dabei sollen die Vorschläge des Bündnisses für mehr Demokratie in Thüringen geprüft und gegebenenfalls einbezogen werden.

  • 11.3 Kommunale Finanzen

     

    Die Koalition strebt an, die finanzielle Situation der Kommunen nachhaltig zu verbessern. Dadurch soll unter anderem vermieden werden, dass weitere Kommunen in eine extreme Haushaltsnotlage geraten. Gleichzeitig soll strukturell belasteten Kommunen eine nachhaltige Zukunftsperspektive geboten werden. Wir sehen dies als eine gemeinsam wahrzunehmende Aufgabe sowohl der künftigen Landesregierung als auch der kommunalen Gebietskörperschaften an.

    Unverzichtbarer Teil dieser Konsolidierungsbemühungen ist eine Kreis- und Gemeindegebietsreform.

    In enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden wollen wir ab 2016 den Kommunalen Finanzausgleich strukturell und finanziell den Erfordernissen anpassen.

    Die finanziellen Belastungen der Kommunen infolge des Kindertagesstättengesetzes und der Sozialträgerschaft soll stärker im Kommunalen Finanzausgleich Berücksichtigung finden. Bei der Betrachtung des Finanzbedarfs der Kommunen wird außer der Haushaltsstatistik auch der Sanierungs- und Investitionsstau bei Gebäuden und Infrastruktur einbezogen.

    Zunächst für das Haushaltsjahr 2015 sollen mögliche Haushaltsüberschüsse in einer festzulegenden Höhe u.a. für die Erhöhung des Kommunalen Finanzausgleichs und für die Unterstützung von strukturell belasteten Kommunen verwendet werden.

    Die Thüringer Kommunen sollen in ihrer eigenen Investitionstätigkeit aktiv unterstützt werden. Kommunen, die sich in der Haushaltskonsolidierung befinden, sollen investieren können.

    Bei Finanzhilfen außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs muss sichergestellt sein, dass sich damit die Haushaltssituation der betreffenden Kommunen dauerhaft und nachhaltig verbessert.

    Sofern der Bund die Kommunen finanziell entlastet, werden diese Entlastungen über den Kommunalen Finanzausgleich an die Kommunen weitergeleitet.

    Das System der Zwangsvollstreckung von Kommunen und die Erhebung von Fälligkeitszinsen soll überprüft werden.

    Die Zuständigkeit für den Kommunalen Finanzausgleich wechselt in das für Kommunale Angelegenheiten zuständige Ministerium.

    Straßenausbaubeiträge

    Eine Landesregierung soll im Dialog mit den Kommunalen Spitzenverbänden und dem Dachverband der Bürgerinitiativen das Thema Straßenausbaubeiträge auf die Tagesordnung setzen. Dabei soll u.a. diskutiert werden, welche Modelle der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen anderer Bundesländer für Thüringen Vorbildcharakter haben, wie die Entscheidungskompetenz der Gemeinden gestärkt, die Transparenz erhöht und die Bürgerinnen und Bürger nicht über Gebühr belastet werden. Die Koalition plant, die rückwirkende Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu begrenzen.

    Haushaltswirtschaft des Landes und der Kommunen

    Die Koalition vereinbart, dass sich die Haushaltswirtschaft des Freistaates Thüringen auch weiterhin an den Grundsätzen der erweiterten Kameralistik orientieren soll. Den Thüringer Kommunen wird wahlweise die Möglichkeit der kameralistischen oder der doppelten Buchführung eingeräumt.

    Im Rahmen der Umsetzung einer Gebietsreform und einer Verwaltungsreform wird die Möglichkeit der verbindlichen Einführung der doppelten Buchführung auf möglichst vereinfachten Rechtsgrundlagen geprüft.

    Brand- und Katastrophenschutz

    Wir anerkennen die in Thüringen vielfach geleistete ehrenamtliche Arbeit in den Freiwilligen Feuerwehren, die durch einen engagierten Einsatz landesweit den Brand- und Katastrophenschutz sichern. Wir sind uns einig darin, einen flächendeckenden gemeindlichen Brandschutz ohne Heranziehung zum Pflichtdienst sowie einen effektiven Katastrophenschutz auch in Zukunft gewährleisten zu wollen.

    Beim Innenministerium wird eine Expertenkommission zur Evaluierung des Thüringer Katastrophenschutzes gebildet, in deren Tätigkeit u.a. Vertreterinnen und Vertreter der Landkreise und kreisfreien Städte sowie des Thüringer Feuerwehrverbandes einbezogen werden. Ziel ist es u.a., bestehende Defizite bei Alarmierung und Information der Bevölkerung auszumachen und zu beheben sowie die Katastrophenschutz-Strukturen zu optimieren. Durch eine Neufassung der Katastrophenschutzverordnung sollen landkreisübergreifende Katastrophenschutzverbände ermöglicht werden.

    Die Brandschutzverbünde sollen – bei Beibehaltung lokaler Strukturen von Feuerwehrvereinen – ausgebaut werden. Die freiwilligen Feuerwehren fördern den Nachwuchs und leisten vor Ort einen großen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben. Damit dies auch in Zukunft bewerkstelligt werden kann, führt die Landesregierung gemeinsam mit dem Thüringer Feuerwehrverband eine Kampagne zur Gewinnung neuer Mitglieder für die Freiwilligen Feuerwehren und Jugendfeuerwehren durch.

    Die Brandschutzerziehung in Thüringen soll gestärkt bzw. flächendeckend eingeführt werden.

    Die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren soll durch moderne Kommunikationsmittel gestärkt werden.

    Die Koalition wird die fachgerechte innerministerielle Zuordnung des Brand- und Katastrophenschutzes in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden regeln.

    Konversion

    Die Landesregierung wird durch die Beförderung regionaler Nachnutzungs- und Entwicklungskonzeptionen zur erfolgreichen zivilen Nutzung vormals militärisch genutzter Liegenschaften beitragen.

  • 11.4 Ausbau der Demokratie

     
     

    Mitmachen, Mitbestimmen, Verantwortung tragen – das sind wesentliche Elemente in einem demokratischen Gemeinwesen. Die Demokratie braucht Menschen, die sich beteiligen und in verschiedenen Bereichen unserer Gesellschaft einbringen.

    Demokratische Beteiligung umfasst für uns mehr als nur den regelmäßigen Gang zur Wahlurne. Sie ist die aktive Teilnahme der Menschen an der Gestaltung der Gesellschaft. Direkte und parlamentarische Demokratie sind eine notwendige gegenseitige Ergänzung. Hürden dieser Beteiligung wollen wir abbauen und das zivilgesellschaftliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger fördern und damit die Akzeptanz der Demokratie stärken.

    Daher sind sich die Koalitionäre insbesondere einig, dass Jugendliche ab Vollendung des 16. Lebensjahres das aktive Wahl- und Abstimmungsrecht auf kommunaler Ebene bekommen. Für Wahlen und Abstimmungen auf Landesebene werden wir eine entsprechende Verfassungsinitiative starten.

    Bei der Ausweitung des Wahlrechts ist auch darauf hinzuarbeiten, auch durch Ausschöpfen der Handlungsmöglichkeiten im Bundesrat, dass möglichst viele Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die in Thüringen leben, Wahl- und Abstimmungsrecht auf allen Ebenen erhalten.

    Für die Weiterentwicklung des Wahlrechts und der direkten Demokratie werden Vorschläge des Vereins Mehr Demokratie e.V. in die Diskussion aufgenommen. Die Mitwirkungsmöglichkeiten im Rahmen der bestehenden Regelungen des Artikels 82 der Thüringer Verfassung werden ausgeweitet. Das sogenannte Finanztabu soll künftig nur noch eingeschränkt gelten. Soweit zur Erreichung dieses Zieles eine Änderung der Verfassung notwendig ist, werden die Koalitionspartner für eine verfassungsgebende Mehrheit werben.

    Die Koalition vereinbart, dass Vorschläge für die Weiterentwicklung der parlamentarischen Demokratie in Thüringen unter Einbeziehung von Expertinnen und Experten in geeigneter Form erarbeitet und geeignete Handlungsempfehlungen gemacht werden.

    In der 6. Wahlperiode sollen insbesondere folgende Aufgaben angegangen werden:

    • die Überarbeitung des Untersuchungsausschussgesetzes mit dem Ziel, die Untersuchungsinstrumente des Landtags sowie Öffentlichkeit und Transparenz der Ausschussarbeit zu stärken,
    • alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die grundsätzliche Öffentlichkeit aller Ausschuss-Sitzungen durchzusetzen,
    • beim Landtag ein Transparenzregister einzurichten, um offenzulegen, welche Organisationen und Einzelpersonen an parlamentarischen Vorgängen beteiligt sind,
    • das Abgeordnetengesetz soll umfassend auf seinen Reformbedarf hin überprüft werden, z.B. hinsichtlich der Einbeziehung der Abgeordneten in soziale Sicherungssysteme,
    • Prüfung notwendiger Änderungen des Ministergesetzes, z.B. hinsichtlich der Einführung einer Karenzzeit zwischen Ausscheiden aus dem Amt und Übernahme einer neuen Tätigkeit.

    Die Regelungen zur Antikorruptionsarbeit in Thüringen werden modernisiert, auch mit Blick auf das UN-Abkommen gegen Korruption. Insbesondere sind dazu die Unabhängigkeit und Kompetenzen der Antikorruptionsbeauftragten zu stärken und in Aus- und Weiterbildung der Antikorruptionsarbeit mehr Raum zu geben. Ein eigenes Thüringer Antikorruptionsgesetz wird angestrebt.

    Wir werden eine Bundesratsinitiative zur Einführung eines bundesweiten Korruptionsregisters in den Bundesrat einbringen bzw. entsprechende Initiativen aktiv unterstützen.

    Transparenz und Informationsfreiheit sichern

    Der freie Zugang zu Informationen ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Einwohner mitentscheiden und Gesellschaft mitentwickeln können. Wir werden das Informationsfreiheitsgesetz zu einem echten Transparenzgesetz nach dem Vorbild Hamburgs unter Einbeziehung der Erfahrungen auch anderer Bundesländer fortentwickeln, die proaktive Veröffentlichung von Informationen durch die staatliche Verwaltung ausbauen, die Bereichsausnahmen sowie die Versagensgründe auf das verfassungsrechtlich zwingend gebotene Maß reduzieren und OpenData-Prinzipien in vollem Umfang berücksichtigen. Die Kontrollrechte des Informationsfreiheitsbeauftragten werden wir erweitern.

    Datenschutz zukunftsfähig ausbauen

    Die Koalition setzt sich auf allen gesetzlichen Gestaltungsebenen für ein Datenschutzrecht ein, das dem Einzelnen die vollständige informationelle Selbstbestimmung und die alleinige Verfügung über seine Daten garantiert, der Maxime „Datenschutz-per-Default (Datenschutz als Grundeinstellung) folgt und vor unkontrollierter Profilbildung schützt.

    Ein besonderes datenschutzrechtliches Augenmerk muss dabei auf die Nutzung von Big-Data-Algorithmen, sogenannte „Smart-Meter“ und Anwendungen aus dem Bereich des „Internets der Dinge“ (Verknüpfung physischer Objekte mit einer virtuellen Repräsentation in einer Internet-ähnlichen Struktur) gelegt werden.

    Nur explizit freigegebene Daten dürfen gespeichert und verwendet werden.

    Die Kompetenzen des Datenschutzbeauftragten sollen erweitert, seine Unabhängigkeit gestärkt und die Sanktionsmöglichkeiten ausgedehnt werden. Die personelle und sachliche Ausstattung ist dem erweiterten Aufgabenbereich und gestiegenen sachlichen und rechtlichen Anforderungen angemessen anzupassen.

  • 11.5 Gesellschaftliche Auseinandersetzung mit Neonazismus und Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit

     

    Die Koalition wird stärker als bislang gegen jede Erscheinungsform von Neonazismus, Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Islamfeindlichkeit und Homophobie vorgehen und dies ins Zentrum der Auseinandersetzung im Rahmen des neu auszurichtenden Landesprogramm stellen. Die inhaltliche Ausrichtung des gemeinsam mit den zivilgesellschaftlichen Bündnissen und Akteuren weiterzuentwickelnden Landesprogramms wird sich bereits angemessen im Namen ausdrücken. Die Ergebnisse der Landtagswahlen haben neue Gefährdungen der demokratischen politischen Kultur aufgezeigt. Das Landesprogramm muss diesen Veränderungen Rechnung tragen. Die Koalition wird das Landesprogramm in seinem Umfang um eine Million Euro aufstocken.

    Wir werden in der politischen Auseinandersetzung sowie in staatlich geförderten Programmen deutlicher als bisher die bestehende Verfestigung demokratiefeindlicher Einstellungen und Strukturen benennen und damit Voraussetzungen schaffen, um wirksame gesellschaftlich verankerte Konzepte gegen Neonazismus und Rassismus entwickeln zu können. Die in der Vergangenheit vielfach dokumentierte Diskreditierung zivilgesellschaftlich und antifaschistisch Engagierter einerseits sowie die Verharmlosung der Gefahren durch Neonazis durch deren Gleichsetzung andererseits werden wir beenden.

    Projekte zur Stärkung der Demokratie und Bekämpfung des Rechtsextremismus erhalten eine Förderung, die es ermöglicht, eine dauerhafte Struktur in Thüringen zu etablieren. Die Mobile Beratung MOBIT sowie die Beratungsstelle für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt ezra leisten als zentrale Anlaufstellen eine in Thüringen unverzichtbare Aufgabe. Ihre dauerhafte Sicherung werden wir auch im Fall des Ausbleibens von Bundesmitteln garantieren.

  • 11.6 Europapolitik

     

    Wir setzen sich für eine demokratische und soziale Europäische Union ein, weil Probleme wie Klimawandel, Flüchtlingspolitik, Datenschutz, Energieversorgung, Steuerflucht oder die Bankenregulierung nicht allein auf nationaler Ebene zu lösen sind. Deshalb ist die europäische Ebene in allen Bereichen der Landespolitik mitzudenken und zu berücksichtigen.

    Es besteht Einvernehmen, im Zuge der neuen Mitwirkungsrechte im Zusammenhang mit dem Lissabon-Vertrag die Europa-Kompetenz des Landtages und der Landesregierung weiterhin zu stärken.

    Die Koalition betont, dass die Europapolitik eine Querschnitts- und Koordinierungsaufgabe für alle Ressorts darstellt.

    Die Unterrichtung des Landtages über Angelegenheiten der Europäischen Union entsprechend Artikel 67 Abs. 4 der Verfassung des Freistaats Thüringen wurde in der letzten Legislaturperiode wirksam ausgestaltet. Der Thüringer Landtag wurde zeitnah einbezogen und über alle wesentlichen Gesetzesvorhaben auf EU-Ebene informiert. Die Koalition ist sich einig, die in der letzten Legislatur getroffene Europavereinbarung zwischen Landesregierung und Landtag zu übernehmen. Die Koalition verständigt sich darauf, die europapolitische Koordination der Bundesländer, insbesondere im Rahmen des Subsidiaritäts-Frühwarnsystems, zu verbessern.

    Darüber hinaus verständigt sich die Koalition darauf, durch Vernetzung mit dem Bundestag und dem Europäischem Parlament die Europapolitik als Aufgabe von Landtag und Landesregierung stärker zu verankern. Auch die Zusammenarbeit mit dem Ausschuss der Regionen soll ausgebaut werden.

    Die Koalition wird europäische Regelungsvorhaben wie die Europäische Staatsanwaltschaft oder die Neuregelung der Datenschutzverordnung aktiv begleiten. Im Zeitalter grenzüberschreitender Kommunikation ist Datenschutz längst zu einer Aufgabe geworden, die umfassend und auf unterschiedlichen Gesetzes-Ebenen anzugehen ist. Die Koalition setzt sich für ein modernes europäisches Datenschutzrecht ein, dass die selbstbestimmte Verfügung über die eigenen Daten umfassend garantiert.

    Die Mitarbeit Thüringens im Ausschuss der Regionen hat weiterhin hohe Priorität; dies gilt schon deshalb, weil Thüringen in der kommenden Legislaturperiode des Ausschusses der Regionen 2015 bis 2020 zwei Vertreterinnen, Vertreter und zwei Stellvertreterinnen bzw. -vertreter im Ausschuss der Regionen hat. Neben der Vertreterin der Landesregierung soll der zweite Vertreter Thüringens vom Parlament benannt werden.

    Die Europafähigkeit der Landesverwaltung ist weiter zu stärken. Dies umfasst eine Stärkung der Thüringer Landesvertretung in Brüssel als kompetente Interessenvertretung und Bindeglied zwischen Thüringen und den europäischen Institutionen. Hierzu gehören unter anderem entsprechende Fortbildungsmaßnahmen sowie Austausch zwischen und Entsendungen zu Institutionen der Europäischen Union. Das Postgraduierten Stipendium am Europakolleg Brügge/Natolin wird fortgesetzt. Die Parteien sind sich einig, das Projekt der Europaschulen zu unterstützen, es weiter auszubauen und den internationalen Jugendaustausch zu fördern.

    Die Interessen Thüringens werden in die Vorbereitungen der nächsten EU-Förderperiode, insbesondere hinsichtlich der europäischen Strukturfonds ESF, EFRE und ELER durch die Landesregierung aktiv eingebracht. Insbesondere werden die Förderverfahren bei ESF-Mitteln evaluiert, mit dem Ziel, die Antragsstellung und die Durchführung zu vereinfachen. Wir werden die Kommunen und Kreise dabei unterstützen, EU-Fördermittel optimal zu nutzen.

    Die Koalition setzt sich für eine Verstärkung der europapolitischen Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit ein. Die Arbeit des Europäischen Informationszentrums (EIZ) wird ausgebaut.

    Die Koalitionsfraktionen unterstützen die Bemühungen um die Einführung des Regionalwahlrechtes für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger.

    Die Freizügigkeit innerhalb der EU ist ein zentrales Element der Idee der Europäischen Union. Die Koalition setzt deshalb Beratungsstellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus anderen Mitgliedsstaaten sowie für entsandte Arbeitnehmern ein.

    Die Daseinsvorsorge gehört unter demokratische Kontrolle. Die Koalition spricht sich gegen Regelungen aus, Sektoren der Daseinsvorsorge, wie Wasserversorgung, öffentlichen Verkehr, Strom- und Gasnetze weiter oder gar verstärkt in private Hände zu geben. Die Kommunen müssen ihre Aufgaben der Daseinsvorsorge erfüllen können. In Bereichen der Ausschreibung öffentlicher Leistungen müssen soziale und ökologische Standards vorgeschrieben sein, mindestens aber anwendbar sein. Die Koalition wird EU-Regelungen mit dieser Zielsetzung unterstützen.

    Gerade der ländliche Raum kann und soll durch die Förderprogramme der EU attraktiver und lebenswerter gestaltet werden. Die Erzeuger in den Regionen wird die Koalition durch die Bündelung der europäischen Fonds und Weiterentwicklung der LEADER-Prinzipien und –Programme unterstützen.

    Eine zukunftsfähige Eine-Welt-Politik muss eine ressourcenschonende, klimaverträgliche Wirtschafts- und Lebensweise im Interesse der Bekämpfung von Armut und Ungleichheit verfolgen.

    Konsequenterweise heißt das, dass wir auch auf Landesebene die Verzahnung der entwicklungspolitischen und umweltpolitischen sowie der wirtschaftspolitischen und sozialen Ziele verstärkt befördern wollen.
    Der faire Handel ist für uns ein wichtiger Baustein für die Umsetzung globaler Gerechtigkeit.