Koalitionsvertrag

14. Grundsätze der Zusammenarbeit

Die Koalitionspartner verpflichten sich, diese Vereinbarung im Regierungshandeln auf partnerschaftlicher, gleichberechtigter Grundlage umzusetzen und dabei die jeweiligen Identitäten der die Regierung tragenden Parteien zu wahren. Sie tragen für die gesamte Politik der Koalition gemeinsam Verantwortung und werden auf der Basis gemeinsamer Ziele vertrauensvoll zusammenarbeiten.

Die Koalitionspartner sind sich einig, dass Entscheidungen in Fragen von grundsätzlicher Bedeutung, die nicht ausdrücklich Gegenstand der Koalitionsvereinbarung sind, nicht gegen den Willen eines anderen Partners getroffen werden.

Es wird ein Koalitionsausschuss gebildet. Den Vorsitz führt der Ministerpräsident. Der Koalitionsausschuss berät Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die zwischen den Koalitionsparteien abgestimmt werden müssen. Er tritt regelmäßig in einem vereinbarten Turnus oder auf Wunsch eines Koalitionspartners zusammen. Die Ergebnisse seiner Beratungen werden schriftlich festgehalten.

Zusammenarbeit im Landtag

Die Vorsitzenden und die Parlamentarischen Geschäftsführer der Koalitionsfraktionen treffen sich regelmäßig zur Abstimmung der parlamentarischen Zusammenarbeit. Sie können im Bedarfsfall weitere Mitglieder der Landtagsfraktionen hinzuziehen.

In den Landtag werden Anträge (Gesetzesentwürfe, sonstige Anträge, Große Anfragen). von den Koalitionspartnern nur gemeinsam eingebracht. Aktuelle Stunden werden gegenseitig angezeigt. Gleiches gilt für das Auftreten in den Ausschüssen des Landtages. Initiativen der Koalitionsfraktionen werden vor der Einbringung in den Landtag einvernehmlich beraten. Sollte es zu keiner Einigung kommen, wird der Antrag von der Tagesordnung abgesetzt.

Die Koalitionspartner bereiten Ausschusssitzungen gemeinsam vor. Die betreffenden Mitglieder der Landesregierung bzw. ihre Staatssekretärinnen oder -sekretäre nehmen an diesen Sitzungen teil.

Die Koalitionspartner verpflichten sich, im Landtag und in seinen Ausschüssen nicht mit wechselnden Mehrheiten abzustimmen. Die freie Gewissensentscheidung der oder des einzelnen Abgeordneten bleibt davon unberührt. Die Koalitionspartner sind sich einig, dass im Landtag und seinen Ausschüssen keiner der Partner überstimmt wird. Die Koalitionsfraktionen verständigen sich einvernehmlich auf die Reaktion zu Anträgen der Opposition.

Zusammenarbeit in der Regierung

Im Kabinett entscheiden die Koalitionspartner einvernehmlich. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit abweichender Voten einzelner Minister in Sachfragen.

Der Finanzminister oder die Finanzministerin unterrichtet den Ministerpräsidenten, den stellvertretenden Ministerpräsidenten (SPD) sowie den vom Ministerpräsidenten als Vertreter bestimmten Minister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), bevor haushaltswirtschaftliche Maßnahmen (z.B. nach § 41 LHO) ergriffen oder andere grundsätzliche Entscheidungen im Haushaltsvollzug getroffen werden.

Zu Regierungserklärungen des Ministerpräsidenten stellt dieser vor ihrer Abgabe das Einvernehmen mit dem stellvertretenden Ministerpräsidenten (SPD) sowie dem vom Ministerpräsidenten als Vertreter bestimmten Minister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) her.

Der Ministerpräsident unterrichtet diese beiden Mitglieder der Landesregierung im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit über alle staatsleitenden Entscheidungen und wichtigen Termine.

Die Staatskanzlei und die Ministerien tauschen die Einladungen und Protokolle sowie die Vorlagen für Ministerpräsidentenkonferenzen zum frühestmöglichen Zeitpunkt aus. Für die Fachministerkonferenzen sowie Konferenzen auf Bundes- und EU-Ebene wird der Zugriff auf Vorlagen und Protokolle sichergestellt. Die Fachministerinnen und -minister unterrichten rechtzeitig über strittige Punkte von politischer Bedeutung in Fachministerkonferenzen. Das Ressortprinzip bleibt unberührt.

Die Koalitionspartner sind in den von der Landesregierung zu besetzenden Gremien angemessen vertreten. Mandate und Vorsitze in Aufsichtsgremien der Landesgesellschaften und Unternehmen, an denen der Freistaat beteiligt ist, werden durch die Koalitionspartner grundsätzlich paritätisch besetzt.

Die Besetzung von Kommissionen, Beiräten usw. erfolgt im gegenseitigen Benehmen. Die Geschäftsordnung der Landesregierung wird entsprechend der Regelungen im Koalitionsvertrag bis 01.03.2015 überarbeitet.

Bundesrat

Der Freistaat Thüringen wird seine grundgesetzlichen Aufgaben im Bundesrat im Sinne einer konstruktiven Mitgestaltung gegenüber dem Bund und anderen Bundesländern wahrnehmen. Die Koalitionspartner einigen sich im Einzelfall über das Abstimmungsverhalten im Bundesrat. Dabei werden folgende Prämissen zu Grunde gelegt:

  • Die Interessen des Landes und seine finanziellen Gestaltungsspielräume bilden den Maßstab des Abstimmungsverhaltens.
  • Wortlaut und Geist dieser Koalitionsvereinbarung sind zu berücksichtigen. Sie sind Grundlage der vereinbarten Politik.
  • Es werden nur solche Fragen als strittig gestellt, die nach Auffassung eines Koalitionspartners von grundsätzlicher Bedeutung sind.
  • Kommt eine Einigung nicht zustande, enthält sich das Land der Stimme. Diese Vereinbarung gilt auch für alle schon bislang in den Bundesrat eingebrachten Initiativen, die noch nicht abgeschlossen sind.
  • Ordentliche Mitglieder im Bundesrat sind der Ministerpräsident, der stellvertretende Ministerpräsident / die Ministerpräsidenten (SPD) und die oder der vom Ministerpräsidenten als Vertretung bestimmte Ministerin oder Minister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Die übrigen Kabinettsmitglieder sowie der Beauftragte beim Bund werden stellvertretende Mitglieder.
Beiräte

Die Mitglieder der Landesregierung können zu ihrer Beratung in ihrem Geschäftsbereich Gremien oder Beiräte bestellen. Über die Einrichtung oder Fortführung von Beiräten und institutionalisierten Beratungsgremien ist im Kabinett zu informieren. Bei der Bezeichnung ist der Bezug zum Ressort deutlich zu machen. Die Bestellung erfolgt maximal bis zum Ende der Legislaturperiode.

Schlussfolgerungen aus dem DDR-Unrecht

Wir verständigen uns darauf, nicht mit Organisationen, die das DDR-Unrecht relativieren, zusammenzuarbeiten. Die Koalition wird keine Personen, die direkt oder indirekt mit dem Sicherheitssystem der DDR zusammengearbeitet haben, in Positionen dieser Regierung entsenden. Ebenso sollen Menschen, die leugnen, dass die DDR kein Rechtsstaat war, keine Verantwortung in der gemeinsamen politischen Arbeit für Thüringen wahrnehmen.

Mit allen, die in der DDR Schuld auf sich geladen haben, diese Schuld aber eingestehen, bekennen und ihren Beitrag zur Aufarbeitung leisten wollen, werden wir zusammenarbeiten.