Koalitionsvertrag

3. Soziales, Gleichstellung, Lebensweisen

  • 3.1 Familienpolitik

     

    Die Politik für Familien in Thüringen muss Rahmenbedingungen schaffen, in denen alle Familien – unabhängig von Trauschein und Zusammensetzung – ihre individuellen Entscheidungen bestmöglich verwirklichen können.

    Wir stehen für eine Politik, die Familien mit ihren individuellen Bedürfnissen stärkt. Vereinbart wird deshalb:

    • die Unterstützung für Pflegefamilien quantitativ an das durchschnittliche finanzielle Bundesniveau schrittweise anzupassen. Diese und die Adoptivfamilien sind durch den qualitativen Ausbau von Beratungs- und Schulungsangeboten besser zu unterstützen,
    • Konzepte für die Umsetzung von Familienzentren durch Unterstützung von Kommunen zu entwickeln,
    • die Vereinbarkeit von Familie, Ausbildung, Studium und Beruf zu verbessern. Wir wollen Initiativen unterstützen, die Männern einen gleichberechtigten Anteil bei Erziehungs- und Pflegezeiten ermöglicht,
    • um die Pluralität von Lebenssituationen, von der Patchwork- bis zur Regenbogenfamilie, zu unterstützen, sprechen wir uns für eine Stärkung und Verbesserung der sozialen Elternschaft aus,
    • ein Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ in Höhe von zehn Millionen Euro jährlich für familienunterstützende Leistungen in den Kommunen gemeinsam mit den familienpolitischen Akteurinnen und Akteuren zu konzipieren,
    • Beratungsleistungen für neue Wohnformen zu etablieren. Wir werden die Beratungsstellen dabei unterstützen, ihre eigene interkulturelle Öffnung und Kompetenz weiterzuentwickeln.
    Stiftung FamilienSinn

    Die Koalition wird die Vor- und Nachteile einer Umwandlung der Stiftung FamilienSinn in eine Sozialstiftung sowie der Rückführung der familienpolitischen Leistungen in das zuständige Ministerium untersuchen und abwägen. Auf der Grundlage der Ergebnisse werden wir die Struktur und Zuständigkeit familienpolitischer Leistungen, insbesondere der Elternakademie, neu organisieren.

  • 3.2 Kinder- und Jugendpolitik / Kinderschutz

     

    Kinder müssen als eigenständige Persönlichkeiten wahr- und ernstgenommen und in ihren Rechten gestärkt werden. In diesem Sinne erfolgt eine zeitnahe Prüfung der Thüringer Verfassung dahingehend, ob Kinderrechte darin gut verankert sind. Gleichzeitig ist es nach 25 Jahren UN-Kinderrechtskonvention an der Zeit, die Einbringung einer Bundesratsinitiative zu prüfen, die vorsieht, Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen. Kinderrechte sollen sich in allen Regelwerken Thüringens adäquat widerspiegeln. Besonders der Kinderschutz ist dabei zu beachten.

    Die Offene Kinder- und Jugendarbeit und die Jugendverbandsarbeit in Thüringen leisten als Orte non-formaler und informeller Bildung einen unverzichtbaren Beitrag zur Entwicklung und Förderung von Kindern und Jugendlichen.

    Wir sehen die Förderung selbstbestimmter Kinder- und Jugendarbeit als eine vordringliche Aufgabe an und vereinbaren deshalb folgende Maßnahmen:

    • Die Jugendpauschale soll von bisher elf auf 15 Millionen Euro erhöht und die Gelder dauerhaft bereitgestellt werden. Die Jugendpauschale inklusive deren Höhe soll mit einem Gesetz gesichert werden. Dadurch soll gute und tariflich bezahlte Arbeit in der Jugend- und Jugendsozialarbeit gesichert und die Kommunen durch einen erhöhten Landesanteil bei einer bedarfsgerechten Jugend- und Jugendsozialarbeit entlastet werden.
    • Es ist zu prüfen, inwieweit im Thüringer Ausführungsgesetz zum KJHG eine Verknüpfung von Förderung und tarifvertraglicher Entlohnung erfolgen kann, um prekäre Beschäftigung im Bereich der Jugendarbeit zu verhindern.
    • Die Jugendarbeit und die Jugendverbandsarbeit wollen wir in ihrer Vielfalt als Partner in und für eine eigenständige Jugendpolitik stärken. Besonderes Augenmerk gilt dabei auch den kleineren Verbänden. Dazu werden wir eine entsprechende Mindestausstattung der landesweit tätigen Jugendverbände in Höhe von mindestens einem halben Stellenäquivalent im Landesjugendförderplan festschreiben. Des Weiteren werden wir im Rahmen der örtlichen Jugendförderung Anreize zur Förderung der Jugendverbände durch die örtliche Ebene schaffen.
    • Wir wollen die direkten Mitbestimmungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen verbessern. Dafür werden wir eine Landesstrategie Mitbestimmung erarbeiten, die die Initiativen auf kommunaler und Landesebene zusammenfasst. Wir werden kinder-und jugendgerechte Partizipationsstrukturen ausbauen und dafür auch eine entsprechende Infrastruktur fördern.
    • Die geförderten Konzepte der außerschulischen Jugendbildung werden geprüft.
    • In den Konzepten und Ausschreibungen der außerschulischen Jugendbildung soll die Umweltbildung dezidiert aufgenommen und ausgeschrieben werden.
    Kinderschutz

    Die Parteien sind sich einig, dass der Kinderschutz in Thüringen weiterhin verbessert werden muss. Modelle, wie das Hamburger Modell, sollen auf Übernahme für Thüringen geprüft und wenn möglich eingeführt werden.
    Die bisherigen Verwaltungsverfahren zum Einlade- und Meldesystem werden entbürokratisiert.

    Die Kommunen sollen aktiv dabei unterstützt werden, Präventionsketten aufzubauen und fortzuentwickeln. Die Beratung und Begleitung werdender Eltern werden von Anfang an in den Mittelpunkt gestellt.

    Angesichts der Umsetzung der Regelungen des Bundeskinderschutzgesetzes und des etablierten Netzes an Kinder- und Jugendschutzdiensten sollten die bestehenden Netzwerke konsolidiert und weiterentwickelt werden.

  • 3.3 Frauen- und Gleichstellungspolitik

     

    Die bisherige Thüringer Gleichstellungspolitik ist um eine aktive Politik für die Interessen und Bedürfnisse von Frauen und Mädchen zu ergänzen. Entsprechende Maßnahmen und Förderinstrumente müssen sich ergänzen, dieser Ansatz muss sich in der Verwaltungsorganisation, dem Verwaltungshandeln und der künftigen Landesbeauftragten für Frauen und Gleichstellung widerspiegeln.

    Das Gleichstellungsgesetz soll mit dem Ziel überarbeitet werden, die Rechte und Handlungsmöglichkeiten der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten zu stärken.

    Lebenslagen von Mädchen und Frauen verbessern und Gewalt verhindern

    Die Frauen- und Gleichstellungspolitik des Landes soll struktureller Diskriminierung in sämtlichen Lebenslagen entgegenwirken und jedwede Form von Gleichstellung gewährleisten. Unsere Ziele sind ein bedarfsgerechtes Angebot und eine verlässliche Finanzierung der Hilfestrukturen sowie klare rechtliche Rahmenbedingungen für Frauenhäuser, Interventionsstellen, Frauenzentren, Zufluchten und Frauenberatungsstellen.

    Der Landesfrauenrat braucht eine verlässliche Strukturfinanzierung und die Frauenverbände politische Unterstützung und Empowerment.

    Wir werden gendersensible Politikfeldstrategien für die Bereiche Bildung und Gesundheitswesen (Frauengesundheitsnetzwerk) entwickeln und nach dem Vorbild anderer Bundesländer im Landeshaushalt ein Genderbudget einführen.

    Wir wollen landesweit den Schutz von Mädchen und Frauen vor Gewalt weiter stärken und rechtsverbindlich Schutz und Hilfe bereitstellen. Häusliche und sexualisierte Gewalt gegen Frauen und die davon mit betroffenen Kinder und Jugendlichen muss konsequent bekämpft und den Frauen ein Ausweg aus ihrer Situation aufgezeigt werden. Die Infrastruktur aus Frauenhäusern und Frauenschutzwohnungen, den Interventionsstellen sowie der Täterberatung soll bedarfsgerecht gesichert und mit einer Koordinierungsstelle ausgestattet werden.

    Der Maßnahmeplan gegen Häusliche Gewalt soll fortgeschrieben und eigenständige Angebote für Kinder und Jugendliche beinhalten, die von der Gewaltsituation besonders betroffen sind. Gemeinsam mit der Thüringer Polizei sollen bestehende polizeiliche Leitlinien weiterentwickelt und die entsprechende Schulung vorangebracht werden.

    Wir streben einen besseren Schutz von Zwangsprostituierten und die Ausschöpfung landesrechtlicher Möglichkeiten bei Zeugenschutzprogrammen und Abschiebeschutz an. Dazu soll die Zusammenarbeit mit benachbarten Bundesländern intensiviert werden.

    Den Anteil weiblicher Führungskräfte deutlich erhöhen

    Der Generationswechsel im öffentlichen Dienst soll dazu genutzt werden, den Anteil von Frauen insbesondere in Führungspositionen deutlich zu erhöhen. Wir werden ein Frauenförderprogramm in der Landesverwaltung einführen, um Frauen zu ermutigen, Führungsposition zu übernehmen und sie auf diesem Weg unterstützen. Darüber hinaus sollen Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie ergriffen und Best-Practice-Modelle gezielt unterstützt werden. An den Hochschulen wollen wir zudem die Zahl von weiblichen Promovierenden, Habilitierenden und Professuren erhöhen.

    Wir wollen die Arbeits- und Aufstiegschancen für Frauen verbessern. Dazu wird gemeinsam mit den Kammern, Verbänden und Gewerkschaften zeitnah ein Konzept vorgelegt, das konkrete Maßnahmen für die Landesverwaltung, die Kommunalverwaltung (einschließlich der Einrichtungen, die der Aufsicht von Land und Kommune unterliegen) sowie für den Bereich der freien Wirtschaft enthält. Diese Maßnahmen sind bis Ende 2016 umzusetzen. Zu den Maßnahmen gehören die Einführung verbindlicher Frauenquoten bei Führungspositionen in der öffentlichen Verwaltung und in den Aufsichtsräten landeseigener Unternehmen, sowie Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

    Die Förderung von Frauen und Alleinerziehenden im Landesarbeitsmarktprogramm soll beibehalten und die gezielte Förderung von Existenzgründerinnen und weiblichen Selbstständigen vorgenommen werden.

    Wir wollen in einen Dialog mit den Tarifpartnern zu den Bewertungskriterien so genannter weiblicher und männlicher Tätigkeiten und dem Ziel der gerechten Entlohnung von gleicher und gleichwertiger Arbeit (Equal Pay) eintreten.

    Wir wollen ein mit der Verfassung des Freistaates konformes Paritégesetz auf den Weg bringen, welches sowohl für die kommunale als auch für die Landesebene stimmige Regelungen für die paritätische Besetzung sicherstellt.

  • 3.4 Soziale Infrastruktur / Armutsbekämpfung

     

    Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in allen Landesteilen durch die Bereitstellung sozialer Infrastruktur zu gewährleisten, sehen wir als zentrale Aufgabe des Landes und der Kommunen an.

    Die für Soziales sowie für Landesentwicklung und Infrastruktur zuständigen Ministerien werden im Kontext der Entwicklung und Debatte des kommunalen Leitbildes „Zukunftsfähiges Thüringen“ Maßnahmen und Instrumente einer Verknüpfung von Sozialplanung und Raum- bzw. Landesentwicklung konzipieren. Sie sind mit den entsprechenden fachlichen Ressourcen auszustatten. Dazu ist die Zusammenarbeit der mit Sozialplanung befassten Institutionen auf Landes- und kommunaler Ebene mit denen der Landesplanung zu gewährleisten. So soll ein noch gezielterer Einsatz von Fördermitteln der EU, des Bundes sowie des Landes und eine bedarfsgerechte, nachhaltige Sicherung der sozialen Infrastruktur erreicht werden.

    Zur Stärkung der sozialen Infrastruktur im ländlichen Raum sollen auf der Grundlage kommunaler Sozialplanung Vorhaben und Räume unterstützt werden, in denen sich bürgerschaftliches Engagement sowie soziale Dienstleistungen als soziale Zentren etablieren können. Aufgabe der Sozialzentren ist die Vernetzung der sozialen Angebote in der Region wie z.B. Begegnungsstätten, Kindertagesstätten, Familienzentren, Mehrgenerationenhäuser und Eltern-Kind-Zentren. Dabei ist die Planung der sozialen Infrastruktur als vollwertiger Bereich in die Landesplanung zu integrieren.

    Wir wollen das bestehende vielfältige Netzwerk der Beratungsstellen in Thüringen im Sinne der zu Beratenden stabilisieren und den sich verändernden Bedingungen anpassen.

    Landkreise und kreisfreie Städte sowie die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege Thüringen e.V. erhalten zur Stärkung der Armutsprävention und zur Unterstützung der Sozialplanung Förderung im Rahmen der ESF-Richtlinien und Unterstützung durch die Stabsstelle strategische Sozialplanung in dem für Soziales zuständigen Ministerium. Die ESF-Programme TIZIAN und ThINKA werden gemeinsam mit den Kommunen zur Bekämpfung von Armut evaluiert und fortgeführt. Die Koalition wird künftig verstärkt auf die Passgenauigkeit der Angebote der jeweiligen Trägerkonstellationen achten.

    Wir wollen in allen Einrichtungen gute, tarifvertraglich geregelte und am öffentlichen Dienst orientierte Arbeitsbedingungen und Arbeitsverträge und durch geeignete Schritte die freien Träger im Bereich der Sozialwirtschaft dazu motivieren, eine dementsprechende landesweite Angleichung der Entlohnung zu gewährleisten.

    In diesem Zusammenhang wollen wir ein Bündnis für einen Branchentarifvertrag in der Sozialwirtschaft gründen und die dafür notwendigen Umsetzungsschritte prüfen.

    Die Koalition wird in ihrer eigenen Gesetzgebungskompetenz wie auch auf Bundesebene darauf drängen, dass in den entsprechenden einschlägigen Sozialleistungsgesetzen tarifvertragliche Entlohnungen durch die Leistungserbringer anzuwenden sowie durch die Kostenträger als wirtschaftlich angemessen zu refinanzieren sind.

    Zur Sicherung der Arbeit der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen e.V. wird die Koalition für die Dauer der Legislaturperiode die bisher im Glücksspielgesetz vereinbarten Mittel durch Einnahmen des Landes aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstärken.

    Um Altersarmut zu verhindern und Armut zu bekämpfen, sollen Frauen, Langzeitarbeitslose sowie Personen mit unstetigen Erwerbsbiographien besonders in den Blick genommen werden.

    Ehrenamt stärken

    Der demografische Wandel stellt uns vor große Herausforderungen. Das breite ehrenamtliche Engagement ist dabei wichtig für den Zusammenhalt einer solidarischen Gesellschaft. Deshalb wollen wir mit der Ehrenamtsstiftung dieses Engagement nachhaltig unterstützen und ausbauen. Darüber hinaus wird die Vielfältigkeit des Engagements als nachhaltige, gute und effektive Investition gestärkt.

  • 3.5 Menschenrechtsorientierte Flüchtlings- und Integrationspolitik

     

    Am Umgang mit Flüchtlingen und der Integration von Migrantinnen und Migranten bemisst sich die Humanität einer Gesellschaft. Die Achtung der Grund- und Menschenrechte jedes und jeder Einzelnen ist Grundlage der Thüringer Flüchtlingspolitik. Allen, egal ob sie als Asylsuchende, Bürgerkriegsflüchtlinge oder aus anderen Gründen nach Thüringen geflüchtet sind, soll mit Respekt und Würde begegnet werden. Dieser Anspruch soll sich im konkreten Verwaltungshandeln widerspiegeln. Unabhängig von der Chance auf die Anerkennung in einem Asylverfahren sollen alle eine unvoreingenommene, würdige und faire Behandlung erfahren. Auf dieser Grundlage bekennen sich die die Parteien zur humanitären Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen in Thüringen und verständigen sich auf folgende Maßnahmen:

    • Angesichts der aktuellen Entwicklung in vielen Teilen der Welt müssen wir davon ausgehen, dass immer mehr Menschen bei uns Zuflucht suchen werden. Deshalb werden wir einen Flüchtlingsgipfel durchführen und mit den Landkreisen und kreisfreien Städten ein langfristiges Konzept für die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen erarbeiten. Leitbild für die Unterbringung von Flüchtlingen wird die dezentrale Unterbringung sein. Dazu werden wir die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Umsetzung der dezentralen Unterbringung, inklusive haushaltsmäßiger Untersetzung (Investive Landesförderung im Grundsatz nur bei dezentraler Unterbringung), unterstützen,
    • wir werden die Schaffung der gesetzlichen Inanspruchnahme der kreisangehörigen Gemeinden durch die Landkreise bei der Suche nach dezentralen Unterkünften in Abstimmung mit dem Gemeinde- und Städtebundes prüfen,
    • die Erstaufnahme von Flüchtlingen wird sich am Grundsatz der menschenwürdigen Aufnahme und Unterbringung orientieren. Asylbewerbern und Flüchtlingen wird ein unbürokratischerer Zugang zur medizinischen Versorgung verschafft werden. Die Landesregierung wird durch Verhandlungen mit der Arbeitsgemeinschaft der GKV und den Leistungsträgern die Ausgabe einer Gesundheitskarte analog zum „Bremer Modell“ ermöglichen,
    • des Weiteren setzt sich die Landesregierung für die Einführung von anonymisierten Krankenscheinen für Menschen ohne Papiere im Rahmen eines Modellprojektes ein, wird die Ergebnisse auswerten und zur Grundlage für eine Entscheidung machen,
    • im Kontext einer Novellierung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes wird sichergestellt, dass künftig in allen Kommunen anstelle einer Leistungsgewährung in Form von Gutscheinen und Sachleistungen die Zahlung von Bargeld an Asylbewerberinnen und -bewerber erfolgt,
    • die Koalition verpflichtet sich, die dauerhafte und kontinuierliche Finanzierung der psychosozialen therapeutischen Behandlung traumatisierter Flüchtlinge bedarfsgerecht und in Umsetzung von EU-Recht in Thüringen sicherzustellen. Hierzu werden wir die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zur darlehensbasierten Vorfinanzierung und Kofinanzierung bereits bestehender und durch EU-Programme geförderter Strukturen schaffen und eine Kostenbeteiligung der Leistungsträger umsetzen,
    • immer mehr Flüchtlinge in Deutschland und Thüringen sind minderjährig. Insbesondere unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bedürfen besonderen Schutzes. Wir wollen deshalb eine Clearingstelle für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge in Thüringen einrichten,
    • das Land wird kommunale Aufnahme- und Integrationskonzepte finanzieren, auf deren Grundlage die menschenwürdige Aufnahme, flüchtlingsspezifische (Erst) Beratung, qualifizierte Sozialbetreuung und Maßnahmen zur Integration von Flüchtlingen künftig sichergestellt sind. Es wird angestrebt Kompetenzen für Integrations- und Migrationspolitik aus dem Innenministerium herauszulösen und neu zuzuordnen,
    • die Kompetenzen des Integrationsbeirates werden wir erweitern, die Aufgaben des/der Ausländerbeauftragten als künftigem/künftiger Beauftragtem/Beauftragter für Integration, Migration und Flüchtlinge werden wir neu fassen,
    • grundsätzlich streben wir an, insbesondere gemeinsam mit Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, Gewerkschaften, Kammern, Verbänden und Organisationen der Migranten eine aktive Einwanderungspolitik zu forcieren,
    • wir werden das Gesetz für die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse im Sinne einer weiteren Erleichterung der Anerkennung und des Ausbaus der Nachqualifizierungsmöglichkeiten weiterentwickeln und somit die Voraussetzungen für gesellschaftliche Teilhabe von Migrantinnen und Migranten verbessern,
    • die Landesregierung wird, während einer bis zum Ende des ersten Quartals 2015 vorzunehmenden Prüfung der Abschiebepraxis in Thüringen im Rahmen des § 60a Abs. 1 Aufenthaltsgesetz eine vorübergehende Aussetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten erlassen.

    Thüringen wird bereit sein, seinen humanitären Verpflichtungen im Rahmen gesonderter Bund-Länder-Absprachen zur Aufnahme von Hilfsbedürftigen, insbesondere aus Kriegsgebieten, nachzukommen und derartige Programme zu initiieren.

    Ebenso strebt die Koalition ein humanitäres alters- und stichtagsunabhängiges Bleiberecht mit realistischen Anforderungen für langjährig Geduldete an und wird sich für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes auf Bundesebene einsetzen.

  • 3.6 Gleichstellung aller Lebensweisen

     

    Die Akzeptanz und Gleichstellung aller Lebensweisen zu befördern, ist eine Aufgabe, der sich die Koalition verpflichtet fühlt. Homosexuelle, Bi- und Transsexuelle, Transgender und intergeschlechtliche Menschen sollen in Thüringen diskriminierungsfrei und gleichberechtigt leben können und weder im Alltag noch durch Verwaltungshandeln benachteiligt werden.

    Zu diesem Zweck werden folgende Maßnahmen vereinbart:

    • die Entwicklung eines Landesprogramms für Akzeptanz und Vielfalt, das in einem gleichberechtigten Dialog von Vereinen und Initiativen aus dem LSBTI-Bereich einerseits und dem Land sowie den Kommunen andererseits Maßnahmen zur Überwindung diskriminierender Regelungen und Verfahren beschreibt sowie die Weiterbildung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst sowie den Bildungseinrichtungen des Landes zu diesem Thema befördert,
    • es wird auch symbolisch an landeseigenen Gebäuden auf die Gleichstellung aller Lebensweisen während des jährlichen Christopher Street Days (CSD) hingewiesen,
    • die Landesgesetzgebung wird in Bezug auf die Gleichstellung von eingetragenen Partnerschaften in allen Punkten an die Bundesgesetzgebung angepasst,
    • die landesrechtlichen Möglichkeiten zur rechtlichen Gleichstellung aller Lebensweisen im Hinblick auf die Öffnung der Ehe und das volle Adoptionsrecht werden ausgeschöpft und entsprechende Initiativen im Bundesrat unterstützt,
    • die Koalition setzt sich für einen diskriminierungsfreien Zugang Homo- und Bisexueller zur Blutspende ein,
    • wir werden uns im Bundesrat für die Rehabilitierung der Opfer des Nationalsozialismus sowie die Verurteilten nach § 175 StGB sowie §151 StGB der DDR einsetzen. Die Urteile sind Unrecht und gehören aufgehoben.
  • 3.7 Beauftragte / Antidiskriminierungsstelle

     

    Die Struktur der Beauftragten werden wir zeitnah prüfen.

    Eine Antidiskriminierungsstelle wird geschaffen.

  • 3.8 Opfer des DDR-Unrechts unterstützen

     

    Die Anerkennung, Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR sind wichtige Elemente der historischen Aufarbeitung der SED-Diktatur.

    Die SED-Opferrente ist notwendig, um Betroffenen und ihren Familien, Hilfen zu geben und um Folgen schwerer seelischer und körperlicher Misshandlungen zu lindern. Auch zukünftig ist es Ziel der Landesregierung, eine echte und uneingeschränkte Entschädigungsleistung ohne Bedürftigkeitsregelung zu erreichen. Die Koalition wirkt darauf hin, dass auch bisher vergessene Opfergruppen, wie Zwangsausgesiedelte oder von politischen Repressionen betroffene Schüler, die sich heute in einer sozialen Notlage befinden, stärker im Rahmen des SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes berücksichtigt werden.

    Ohne das Bemühen Thüringens hätte es den Heimkinderfonds Ost nicht gegeben. Bereits dies war ein großer Schritt. Der Fonds Heimerziehung wird, wie mit der Bundesregierung und den anderen ostdeutschen Bundesländern vereinbart, auskömmlich ausgestattet. Wir werden gemeinsam mit den Betroffenen weitere Erfordernisse zur Unterstützung von bedürftigen DDR-Heimkindern beraten und dabei das Modell einer nichtanrechnungsfähigen Entschädigungszahlung über den Heimkinderfonds hinaus einbeziehen. Ohne das Bemühen Thüringens hätte es den Heimkinderfonds Ost nicht gegeben. Bereits dies war ein großer Schritt. Begleitend dazu werden weiterhin qualifizierte Beratungsstrukturen angeboten.

  • 3.9 Gesundheitspolitik

     

    Um den Herausforderungen des demografischen Wandels wirksam zu begegnen, ist die Gesundheitsversorgung in Thüringen qualitativ zu stärken. Zukünftig sollen die Krankheitsprävention und die Gesundheitsförderung eine größere Rolle spielen.

    Wir werden die Anpassung der Versorgungsangebote an die sich wandelnden Bedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten. Dazu wollen wir neue Modelle der sektorenübergreifenden Versorgung unterstützen, um so eine möglichst wohnortnahe Patientenversorgung zu gewährleisten.
    Thüringen wird sich für ein Gesundheits- und Pflegesystem stark machen, welches die Belange und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und alten Menschen stärker als bisher berücksichtigt.

    Wir werden die Thüringer Krankenhäuser, auch im ländlichen Raum, erhalten und die Krankenhausförderung des Landes unter Beachtung der Regionalstruktur, des Versorgungsauftrags und der demografische Entwicklung anpassen und verlässlich fortführen.

    Wir streben eine auskömmliche Finanzierung der Thüringer Kliniken an, auch nach den von der Bund-Länder-Kommission zur Krankenhausfinanzierung in Deutschland zu beschließenden Umstrukturierungen der Krankenhausversorgung. Wir werden die Anpassung der Versorgungsangebote an die sich wandelnden Bedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten.

    Wir sind uns einig, bei anstehenden Gesetzgebungsverfahren zum Krankenhauswesen auf Bundesebene die Interessen des Freistaates zu vertreten. Wir werden uns dafür einsetzen, dass zukünftig im Krankenhausplan die Parameter für Strukturqualität für einzelne Fachabteilungen sowie Qualitätsindikatoren des neuen Bundes-Qualitätsinstituts aufgenommen werden. Belegabteilungen, die an der Notfallversorgung teilnehmen, unterliegen denselben Standards. Ziele sind die Gewährleistung der flächendeckenden Krankenhausversorgung und der Erhalt der bestehenden Krankenhäuser.

    Die Palliativmedizin soll im zukünftigen Krankenhausplan ausgewiesen werden. Die Arbeit der stationären Hospizeinrichtungen und ambulanten Hospizdienste hat sich bewährt. Sie soll verstetigt und ausgebaut werden. Wir streben einen flächendeckenden Ausbau der ambulanten palliativmedizinischen Versorgung in Thüringen an.

    Wir wollen die Errichtung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) im ländlichen Raum durch Kommunen, Krankenhausträger, Kassenärztliche Vereinigung oder niedergelassene Ärztinnen und Ärzte unterstützen. Dazu wollen wir auch die Zusammenarbeit zwischen stationären und ambulanten Anbieterinnen und Anbietern festigen sowie umfassende MVZ’s mit angestellten oder niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten ausbauen. Des weiteren:

    • werden wir innovative Ansätze der telemedizinischen Versorgung zwischen den Krankenhäusern und ambulanten Dienstleistern (z.B. Vertragsärzte, MVZ) verstärkt ausbauen,
    • wird das Land Thüringen zukünftig bei der Ärzteförderung im ländlichen Raum seine moderierende und unterstützende Rolle verstärken,
    • sollen Programme zur Förderung Arzt entlastender medizinischer Fachberufe – wie z.B. das Schwesternsystem „Verah“ – fortgesetzt und weiterentwickelt werden,
    • soll der öffentliche Gesundheitsdienst gestärkt und weiterentwickelt werden,
    • soll die Novellierung des Thüringer Psychiatriegesetzes zügig voran gebracht werden.
    Suchtprävention

    Die bisherige Suchtpräventionspolitik und deren Strukturen wollen wir evaluieren, gegebenenfalls ausbauen und den neuen Anforderungen und Bedarfen anpassen.

    Wir werden die Anstrengungen zur Suchtprävention und Intensivierung der Suchttherapie besonders für Familien und werdende Mütter verstärken, da diese durch lang andauernde Suchtproblematiken besonders belastet und betroffen sind.

    Die Präventionspolitik besteht aus den drei Säulen Prävention, Beratung und Behandlung. Die Landespräventionsarbeit soll einen besonderen Fokus auf verhältnispräventive und akzeptanzorientierte Maßnahmen legen. Dabei richten wir die verstärkte Unterstützung der Arbeit auf Drogen mit besonders hohem Sucht- und Abhängigkeitspotenzial, wie Crystal Meth sowie das pathologische Spielen.

    Wir wollen beim gewerblichen Glücksspiel Maßnahmen zur stärkeren Regulierung der Spielhallen ergreifen, soweit dies in den Zuständigkeitsbereich des Landes fällt. Auf Bundesebene wollen wir darauf hinwirken, dass durch eine Änderung der Spielverordnung insbesondere die erheblichen Suchtrisiken eingedämmt werden, die von den Spielautomaten ausgehen.

    Forschungsprojekte zur Droge Crystal Meth und zur speziellen Suchttherapie sollen unterstützt werden.

    Durch die Substitutionsbehandlung von Heroin-Abhängigen können nachweislich die negativen gesundheitlichen und sozialen Folgen des Konsums erfolgreich bekämpft werden. Um Suchtabhängigen die Teilhabe am sozialen Leben und eine Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen, soll die Substitutionsbehandlung bedarfsgerecht ausgestaltet werden. Es wird geprüft, wie den behandelnden Ärztinnen und Ärzten Rechtssicherheit gegeben werden kann.

    Die Einführung von sogenannten Drugchecking-Projekten bedeutet einen effektiven Schutz der Betroffenen. Auch andere Maßnahmen der Schadensreduktion wollen wir prüfen.

    Gesundheitsziele

    Zeitnah sollen Zielwirksamkeitsanalysen für die AGETHUR und den Thüringer Gesundheitszieleprozess erstellt werden. Die Einführung eines elektronischen Impfregisters soll geprüft werden.

    Die Arbeit der Selbsthilfegruppen wird weiter unterstützt.

    Die Koalition wird sich auf Bundesebene durch eine eigene Bundesratsinitiative für die Legalisierung der Schmerz- und Palliativbehandlung mit medizinischen Cannabispräparaten einsetzen.

  • 3.10 Pflege

     

    Der Erhalt der Selbstbestimmung, die Vermeidung von Pflegebedürftigkeit sowie die Verbesserung der Lebensqualität älterer pflegebedürftiger Menschen im häuslichen Umfeld ist uns ein wichtiges Anliegen. Dies umfasst auch Maßnahmen und deren Förderung, die über die eigentliche Pflegepolitik hinausgehen, z.B. die Gestaltung von Wohngebieten und der örtlichen Infrastruktur zur Unterstützung von Familien und Senioren.

    Auf der Basis der Vereinbarung des „Thüringer Pflegepaktes“ werden wir die Zusammenarbeit der pflegepolitischen Akteure weiterführen und weiterentwickeln. Wir wollen die gesellschaftliche Anerkennung und Attraktivität des Pflegeberufes stärken und den Bedarf an Pflegefachkräften sichern.

    Um Pflege im Bereich der Entlohnung attraktiver zu gestalten, streben wir eine Initiative für einen Branchentarifvertrag Pflege an, der Allgemeinverbindlichkeit erlangen soll. Hierzu führen wir ausführliche Gespräche mit allen pflegepolitischen Akteurinnen und Akteuren. Wir setzen uns dafür ein, dass Vereinbarungen mit den Kostenträgern zur Kostenübernahme getroffen werden, welche die aus den Tarifsteigerungen entstehenden Kostenzuwächse ab Tarifanpassung beinhalten. Um eine gerechte und angemessene Entlohnung des Pflegefachpersonals, zumindest aber die Angleichung an den Bundesdurchschnitt zu erreichen, setzen wir uns auf Bundesebene für die Erhöhung der Vergütung in den Sozialgesetzbüchern SGB V und SGB XI ein.

    Die Koalition strebt die Schulgeldfreiheit für die Ausbildung in der Pflege an. Wir nehmen im Bund Einfluss, dass das dritte Ausbildungsjahr für Umschüler in der Altenpflegeausbildung auch über das Jahr 2015 hinaus finanziert wird. Die Ausbildung und Umschulung von Pflegefachkräften wird in Ergänzung und Unterstützung der Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit unterstützt. Der Mitteleinsatz setzt dabei die Bereitschaft in der Branche zur Verhandlung eines Branchentarifvertrags voraus. Bessere (Wieder-)Einstiegsmöglichkeiten in die verschiedenen Pflegeberufe unterstützen wir.

    Eine Pflegekammer wollen wir dann einrichten, wenn die betreffenden Akteure dies einfordern und es zur Stärkung des Berufsfeldes der Pflege beiträgt.

    Die Einführung einer solidarischen Ausbildungsumlage wird geprüft.

  • 3.11 Hebammen und Geburtshelfer

     

    Die Betreuung von werdenden Müttern und die gesicherte Finanzierung dieser Betreuung sollen einen hohen Stellenwert einnehmen. Hebammenleistungen sollen in Thüringen für Frauen verfügbar, zugänglich, niedrigschwellig und qualitativ hochwertig sein, und die Wahlfreiheit des Geburtsortes soll gewährleistet werden.

    Ein Runder Tisch „Geburt und Familie“ wird 2015 ins Leben gerufen. Daran teilnehmen sollen neben Hebammenverbänden, die Landtagsfraktionen, Ministerien, Frauen- und Kinderärztinnen und -ärzte(Ärztekammer), Krankenkassen, die Thüringer Landeskrankenhausgesellschaft und Elternverbände.

    Die Landesregierung legt die derzeit in Erarbeitung befindliche Studie zu konkreten Zahlen, Daten, Fakten über Hebammen und Geburtshelfer in Thüringen zügig nach ihrer Fertigstellung vor.

    Die Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen für Hebammen und Geburtshelfer sollen grundsätzlich verbessert werden. Ein enger und abgestimmter Austausch zwischen den Ausbildungsstätten Jena und Erfurt und dem Hebammenverband wird durch das Land gewährleistet.

    Ein Modellprojekt „Hebammen-Kreißsaal“ soll 2016 initiiert werden. Bei diesem Modellprojekt wird zukünftig im Kreißsaal je eine Hebamme ausschließlich eine werdende Mutter betreuen. Im Vorfeld sollen durch die Kooperation mit der Fachhochschule Osnabrück bestehende Studien (FH Osnabrück, Hebammenforschung) herangezogen werden.

    Bei einer sich verschärfenden Haftpflichtproblematik soll das Land gemeinsam mit den ansässigen Krankenkassen prüfen, ob Versicherungsleistungen für die Hebammen und Geburtshelferinnen übernommen werden können.

  • 3.12 Politik für Menschen mit Behinderungen

     

    Die UN-Behindertenrechtskonvention hat zu einem Neuanfang im Umgang mit Menschen mit Behinderungen geführt. In Umsetzung der Konvention will die Koalition materielle und ideelle Barrieren abbauen und allen Menschen mit Behinderungen ein gleichberechtigtes Leben und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Die Inklusion ist als Querschnittsaufgabe zu verstehen und muss weiter in der Gesellschaft verankert werden.

    Zu diesem Zweck soll das Behindertengleichstellungsgesetz novelliert und ein Budget für Arbeit eingeführt werden. Das Ziel der Koalition ist dabei die Inklusion benachteiligter Bevölkerungsgruppen und die Umsetzung tatsächlicher Gleichstellung.

    Entsprechend des Maßnahmeplans werden die Thüringer Werkstätten für behinderte Menschen auch weiterhin Bestand haben.

    In Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit und der Regionaldirektion, den Jobcentern sowie den überörtlichen und örtlichen Integrationsämtern wollen wir für mehr Arbeitsmöglichkeiten außerhalb von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sorgen.

    Gemeinsam mit den Sozialpartnern, Kammern und Verbänden sollen Maßnahmen und Modellprojekte für die Erhöhung der Beschäftigtenquote von Menschen mit Behinderungen entwickelt und entsprechende Fördermittel gezielt gebündelt werden.

    In allen Regionen Thüringens sind die Bedarfe und Wünsche der Menschen mit Behinderungen in gleicher Weise zu berücksichtigen. Gemeinsam mit den Kommunen wird eine Strategie zur einheitlichen, transparenten und verlässlichen Umsetzung von ITP ausgearbeitet.

    Das Landesblindengeld soll, orientiert am Bundesdurchschnitt, bis zum Ende der Legislaturperiode schrittweise angehoben und eine Öffnung für Taubblinde und Gehörlose geprüft werden. Eine bundeseinheitliche Regelung für einen Nachteilsausgleich streben wir an.

    Die Koalition wird:

    • im Rahmen dieser Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes die Aufgaben und Befugnisse des Thüringer Beauftragten für Menschen mit Behinderungen stärken sowie die Kommunen bei der Einrichtung von hauptamtlichen kommunalen Behindertenbeauftragten unterstützen,
    • den Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umsetzen und zusammen mit vielen Partnerinnen und Partnern sowie allen Ministerien im Land fortschreiben,
    • sich auf kommunaler Ebene für die Einführung kommunaler Aktionspläne einsetzen und die Umsetzung von Maßnahmen aus vorhandenen kommunalen Aktionsplänen fördern,
    • den Grundsatz „ambulant vor stationär“ verwirklichen und selbstständiges Wohnen in der eigenen Wohnung oder in einer Wohngemeinschaft unterstützen,
    • die Erarbeitung eines einkommens- und vermögensunabhängigen Bundesteilhabegesetzes aktiv begleiten,
    • ein Angebot von Gebärdendolmetschern im Landtag und in Plenarsitzungen entwickeln,
    • anstreben, die parlamentarischen Dokumente des Thüringer Landtags barrierefrei zu verfassen.

    Die Chancen zur gleichberechtigten Teilhabe am Sport von Menschen mit Behinderungen in Thüringen werden weiter verbessert.

    Die Koalition wird sich für ein Gesundheits- und Pflegesystem stark machen, welches die Belange und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen stärker als bisher berücksichtigt.

    Die wichtige Querschnittsarbeit der Betreuungsvereine ist zu stärken, um eine bessere Aufklärung der Bevölkerung herbeizuführen und zur Gewinnung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern beizutragen. Dies ist durch eine angemessene finanzielle Unterstützung sicherzustellen.

  • 3.13 Politik für Seniorinnen und Senioren

     

    Der demografische Wandel stellt das Land Thüringen – vor allem in den ländlichen Gebieten – vor immense Herausforderungen. Um älteren und alten Menschen ein selbstbestimmtes Leben in Würde und ohne Armut zu ermöglichen, bedarf es weiterer politischer und zivilgesellschaftlicher Anstrengungen. Durch das Setzen entsprechender Rahmenbedingungen wollen wir dafür Sorge tragen, dass ältere und alte Menschen so lange wie irgend möglich über ihre eigene Wohnform selbst entscheiden und sich in die Gesellschaft einbringen und an dieser teilhaben können.

    Wir wollen prüfen, wie die Mitbestimmungsmöglichkeiten von Seniorinnen und Senioren, u.a. durch eine Novelle des Seniorenmitwirkungsgesetzes ausgebaut werden können. Seniorenbeiräte sollen in Kommunen verbindlich wählbar sein.

    Modellprojekte aus Thüringen und anderen Ländern zum Aufbau und der Förderung von Unterstützungsstrukturen für altershomogene sowie generationenübergreifende Wohnprojekte, in denen sich die Bewohnerinnen und Bewohner gegenseitig unterstützen können sowie innovative Projekte (z.B. bei der Wohnumfeldgestaltung) sollen gezielt auf Umsetzung in Thüringen überprüft und mit den kommunalen Spitzenverbänden, den Wohlfahrtsverbänden und der Selbstvertretung der Seniorinnen und Senioren eine langfristige Implementationsstrategie entwickelt werden.

    Auf Bundesebene sollen alle Initiativen unterstützt werden bzw. eigene Initiativen gestartet werden, die Rentenverbesserungen für in der DDR geschiedene Frauen vorsehen. Darüber hinaus ist die Ost-West-Angleichung bei der Rente und deren Armutssicherung Ziel.

  • 3.14 Sportpolitik

     

    Sport hat nicht nur eine gesundheitspolitische, sondern auch eine soziale Aufgabe. Deshalb setzt sich die Koalition dafür ein, dass der Sport in Thüringen stabil finanziert, Sportangebote und qualifizierte Bewegungsschulung für Kinder und Jugendliche, Menschen mit Behinderungen sowie Seniorinnen und Senioren ausgebaut und die Angebote im ländlichen Raum ausreichend und erreichbar zur Verfügung gestellt werden.

    Die Maßnahmen zur Gleichstellung und Zugangsmöglichkeiten zum Sport für Mädchen und Frauen sollen verbessert werden.

    Der Ausbau des Breitensportes und die Sicherung des Leistungssportes sind gleichermaßen bedeutsame Ziele. Der Landessportbund wird bei der Sicherung dieser Ziele nachhaltig unterstützt. Zur Sicherung der Arbeit des Landessportbundes Thüringen e.V. werden für die Dauer der Legislaturperiode die bisher im Glücksspielgesetz vereinbarten Mittel aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstärkt.

    Zur Aufrechterhaltung des erreichten sportlichen Leistungsniveaus und zu dessen weiterem Aufbau werden die bisher vorhandenen hauptamtlichen Trainerinnen- und Trainerstellen für den Zeitraum der Legislaturperiode bedarfsgerecht finanziert.

    Weiterhin bleibt die Stärkung und weitere Qualifizierung der Eliteschulen des Sportes in Jena, Oberhof und Erfurt durch eine angemessene finanzielle sowie personelle Ausstattung mit qualifizierten Lehrerinnen und Lehrern sowie Trainerinnen und Trainern Voraussetzung für die leistungssportliche Entwicklung junger Menschen.

    Wir wollen verstärkt in die Sanierung und den Neubau von Sportstätten investieren. Dabei sollen die Interessen des Sports mit den Zielen von Nachhaltigkeit und Klimaschutz in Übereinstimmung gebracht werden. Die Koalition will die Rennsteigregion mit dem Zentrum Oberhof durch ein touristisches Gesamtkonzept umrahmen, das sich an wirtschaftlichen, barrierefreien und ökologischen Zielvorgaben orientiert.

    Es wird angestrebt, die Mittel für die Zuweisung für Investitionen in Sportanlagen zu erhöhen.

    Zur Sicherung einer nachhaltigen Betreibung erhalten öffentliche Träger von Sportstätten die Möglichkeit, kommerzielle Nutzer angemessen an den laufenden Kosten zu beteiligen.

    Die Koalition wird Vereine bei Anpassungsaufwendungen in Folge eines Aufstiegs in eine höhere Liga dann unterstützen, wenn die Leistungsfähigkeit der Vereine und betreffenden Kommunen nicht ausreicht. Dabei liegt die Priorität in der kommenden Legislaturperiode im Um- und Ausbau der für den Spitzensport notwendigen Sporthallen in Eisenach, Suhl und Bad Langensalza. Wir werden die dafür erforderlichen Voraussetzungen einer Förderung schaffen.

    Der Umbau des Stadions in Jena wird von der Landesregierung begleitet und finanziell unterstützt.

    Das Land unterstützt auf allen Ebenen die Etablierung von Anti-Doping-Initiativen und trägt zur Verbesserung der Tätigkeit von Fan-Projekten bei. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf der Förderung eines gewaltfreien und interkulturellen Fußballs in Thüringen.

    Der Ausbau von altersgerechten Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten an Kitas, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen soll gefördert werden.
    Wir wollen Spiel-, Sport- und Bewegungsräume in Verbindung mit einer integrierten und nachhaltigen Verkehrs- und Stadtplanung erhalten und ausbauen.

    Projekte mit dem Thüringer Fußballverband und dem Landessportbund Thüringen zur Förderung eines gewaltfreien und interkulturellen Fußballs in Thüringen werden unterstützt. Außerdem wollen wir die diskriminierungsfreie Fankultur stärken.