Koalitionsvertrag

5. Bildung

  • 5.1 Frühkindliche Bildung

     

    Die Koalition wird der frühkindlichen Bildung auch in der kommenden Wahlperiode politische Priorität einräumen. Zur Gewährleistung gesellschaftlicher Teilhabe und zur bestmöglichen Förderung von Anfang an unabhängig von Bildungsstand, Herkunft und Einkommen ebenso wie zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind qualitativ hervorragende und gut ausgestattete Kindertagesstätten unverzichtbar. Auch künftig sollen hohe pädagogische Standards und qualifizierte Fachkräfte im Bereich der frühkindlichen Bildung garantiert werden. Die geltenden Standards und Betreuungsschlüssel sind die Grundlage weiterer Entwicklungen, um die Bildungs- und Förderqualität in unseren Kindertagesstätten weiter zu verbessern. Deshalb halten wir am generellen Fachkräftegebot fest und streben einen angemessenen Anteil an akademisch ausgebildeten Fachkräften in unseren Kindertagesstätten an. Den immer noch geringen Männeranteil an den Fachkräften in der frühkindlichen Bildung wollen wir erhöhen. Die Fachberatung wollen wir weiter verbessern.

    Die Partner sind sich einig, das erste Kita-Jahr unter Beachtung der Wahlfreiheit der Eltern beitragsfrei zu stellen und die hierfür notwendigen Regelungen mit den kommunalen Spitzenverbänden, der Thüringer Landeselternvertretung und den Gewerkschaften abzustimmen.

    Das Thüringer Landeserziehungsgeld wird abgeschafft. Die dadurch frei werdenden Mittel werden für die kostenfreie Kita-Betreuung und in die Sicherung der Qualität in den Kindertagesstätten reinvestiert.

    Wir werden mit den Sozialpartnern Wege beraten und unterstützen, welche guten und tarifvertraglich geregelten Arbeitsbedingungen (Grundlage ist der TVöD) flächendeckend zur Geltung verhelfen. Dazu werden wir ein Bündnis für einen Branchentarifvertrag in der Sozialwirtschaft initiieren und die notwendigen Umsetzungsschritte prüfen.

    Die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen soll zielgenauer erfolgen; geeignete Schritte hierzu werden im Zuge einer Reform des Kommunalen Finanzausgleichs umgesetzt. Der Anteil der zweckgebundenen Mittel zur Kita-Finanzierung soll im Rahmen der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten erhöht werden.

    Die Aus- und Weiterbildung der Erzieherinnen und Erzieher wollen wir dahingehend stärken, dass vor allem Inklusion sowie eine Institutionalisierung von Familienberatung weiterentwickelt werden kann.

    Wir werden zur Weiterentwicklung der Thüringer Kindertagesstätten diese schrittweise zu „Eltern-Kind-Zentren“ ausbauen. Neben verbesserter, verbundener pädagogischer Arbeit in den Kitas stehen der Austausch mit den Eltern und die weitere Integration der Kitas in den Sozialraum im Mittelpunkt. Die intensive Einbeziehung der Landeselternvertretung Kita, der Wissenschaft, der Trägern, Kommunen und Gewerkschaften bei den weiteren Umsetzungsschritten werden wir ausbauen.

    Für uns gehört die Kindertagespflege (einschließlich der ergänzenden Tagespflege) zur Kinderbetreuung wie die Kindertagesstätte. Tagesmütter und -väter sind für uns gleichberechtigte Akteure in der frühkindlichen Betreuungs- und Bildungsarbeit. Auch hier muss eine gute Qualität der Arbeit möglich sein. Auch für Tagesmütter und Tagesväter muss gelten: Gute Ausbildung, Evaluierung und angemessene Bezahlung.

  • 5.2 Schule

     

    Wir wollen den Kindern und Jugendlichen die für sie bestmögliche Schulbildung ermöglichen. Dafür werden ausreichend viele Lehrkräfte und individuelle Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten ebenso benötigt wie ein Ausbau der Angebote zu längerem gemeinsamen Lernen. Diese Übereinstimmungen im Verständnis guter Schulpolitik wollen wir fortführen und gemeinsam u.a. durch folgende Maßnahmen in einem Bündnis für gute Schulen in Thüringen praktisch werden lassen:

    • Alle bestehenden Schularten erhalten eine sichere Entwicklungsperspektive,
    • die Thüringer Gemeinschaftsschule wird flächendeckend als Angebot des längeren gemeinsamen Lernens weiter ausgebaut – dort wo Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer es vor Ort wünschen. Zur Konzeptentwicklung in der Startphase einer Thüringer Gemeinschaftsschule werden weiterhin Mittel zur Verfügung gestellt. Gesetzliche Regelungen, die sich in den zurückliegenden Jahren als hemmend bei der Errichtung herausgestellt haben, werden angepasst,
    • pro Jahr sollen 500 Lehrerinnen und Lehrer eingestellt und zusätzlich einer Vertretungsreserve aufgebaut werden. Ziel ist es, sowohl den Grundbedarf zur Unterrichtsabsicherung zu decken als auch Unterrichtsausfälle zu vermeiden. Die Umsetzung des Personalentwicklungskonzepts SCHULE wird geprüft.
    • zur Deckung des künftigen Lehrkräftebedarfs soll in Ergänzung zu originär ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern Seiteneinsteigern sowohl im allgemeinbildenden als auch im berufsbildenden Bereich der Eintritt in das Thüringer Bildungswesen bzw. die Nachqualifizierung erleichtert werden. Die Vertragspartner sind sich einig, die rechtlichen Grundlagen hierfür zu schaffen.

    Im wachsenden Wettstreit der Länder um gut ausgebildete junge Lehrkräfte setzen die Regierungspartner auf bestmögliche Angebote für Lehrerinnen und Lehrer. Wir werden alle Möglichkeiten prüfen, die Einstellungsbedingungen in Thüringen so attraktiv wie möglich zu gestalten. Dies umfasst neben der Garantie von unbefristeten Vollzeitstellen auch die Rückkehr zur 2008 ausgesetzten Verbeamtung. Dazu sollen auch Maßnahmen jenseits der Verbeamtung von Lehrkräften entwickelt werden.

    Es soll ein Investitionsprogramm für Schulen und Schulsportstätten initiiert werden, das die bisherigen finanziellen Möglichkeiten deutlich erweitert. Die Schulbaurichtlinie soll mit dem Ziel, modernen Anforderungen an Inklusion, Klimaschutz und Ökologie zu entsprechen, überarbeitet werden. Pro Jahr sollen 30 Millionen Euro zusätzlich zu bestehenden Programmen in Schulbau- und Schulsanierungsmaßnahmen fließen. Fördermaßnahmen werden dabei an langfristige Perspektiven des Standortes gebunden.

    Das Thüringer Schulgesetz und das Förderschulgesetz sollen zu einem inklusiven Schulgesetz zusammengeführt werden, um die personellen, sächlichen und räumlichen Rahmenbedingungen für inklusive Schulen weiter zu verbessern und Entwicklungsperspektiven für Förderschulen zu beschreiben.

    Schritt für Schritt soll durch multiprofessionelle Teams (Schulpsychologie, Schulsozialarbeit, Sonderpädagogik, Lehrkräfte) an Schulen, die Umsetzung der Inklusionsziele in Thüringen unterstützt werden. Die Grundlage hierfür bildet der Entwicklungsplan Inklusion.

    Auf der Grundlage des „Entwicklungsplan Inklusion“ werden wir eine „Qualitätsoffensive Inklusion“ starten. Dazu gehört, die Ausbildungskapazitäten in Thüringen im Bereich Lehramt Förderschulen und Sonderpädagogische Fachkräfte auszubauen.

    Die Thüringer Grundschulen werden weiter zu Ganztagsschulen entwickelt. Dazu werden im Schulgesetz die Aufgabenbeschreibung, die Qualitätsanforderungen und die Ausgestaltung der Ganztagsschulen erfasst. Wir werden uns mit den Gewerkschaften auf einen festzulegenden und abzusichernden Betreuungsschlüssel verständigen. Grundlage dafür ist die pädagogische und organisatorische Einheit der Ganztagsschule. Weitere differenzierte Formen ganztägiger Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsangebote wollen wir im Rahmen der Stärkung kommunaler Bildungslandschaften fördern.

    Das Programm Schulsozialarbeit wollen wir als Landesprogramm auf Grundlage der Ergebnisse einer Evaluation und unter Beachtung professioneller Standards weiterentwickeln und verstetigen.
    Wir wollen im Rahmen der haushälterischen Möglichkeiten die Schulen mit modernen digitalen Geräten ausstatten.

    Künftig sollen an Schulen im Sinne des Beutelsbacher Konsenses keine Unterrichts-, Informations- und Bildungsveranstaltungen in alleiniger Durchführung der Bundeswehr mehr stattfinden. Die gesetzlich garantierte Eigenverantwortung der Schulen bleibt davon unberührt. Das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz wird angewiesen, keine Informations- und Bildungsveranstaltungen an Schulen mehr durchzuführen.

    Die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer soll, in Abstimmung mit den Beschlüssen der Kultusministerkonferenz, so weiter entwickelt werden, dass diese zukünftig schulstufenbezogen erfolgt. Wir wollen noch mehr Praxisnähe in die Lehramtsstudiengänge bringen. Die Studienberatung hin zu einer bedarfsgerechten Lehrerausbildung ist zu stärken. Die Einführung eines Teilzeit-Referendariats wird geprüft.

    Wir werden die Kapazitäten in der Ausbildung von Lehramtsanwärterinnen und -anwärtern erhöhen. Hierzu werden weitere qualitativ hochwertige Ausbildungsverbünde geschaffen, um die Lehrerausbildung auch in den ländlichen Regionen zu stärken.

    Aufgrund des demografischen Wandels ist eine zukunftsfähige Berufsschulnetzplanung unerlässlich. Eine Grundlage für diesen Prozess bilden die mit den kommunalen Spitzenverbänden beschlossenen Eckwerte für ein zukünftiges Berufsschulnetz. Gemeinsam mit den Kommunen und den Kammern sollen nachhaltige Vorgaben für die Berufsschulnetzplanung in Thüringen besprochen und ggf. verbindlich geregelt werden.

    Das Laufbahnrecht für Lehrerinnen und Lehrer wird flexibilisiert, so dass der Einsatz von Lehrkräften in unterschiedlichen Schularten möglich ist.Nach Auswertung der Pilotphase soll die Eigenverantwortung der Thüringer Schulen durch eine Ausweitung der schulscharfen Ausschreibungen weiter gestärkt werden.

    Die verstärkte Förderung von Schülern nicht-deutscher Herkunftssprache ist ein wesentliches Anliegen der Koalition. Auf diese Weise soll die soziale Integration verbessert und dem Fachkräftemangel frühzeitig begegnet werden. Die Sprachangebote werden deshalb den Ausgangsbedingungen der betreffenden Kinder und Jugendlichen angepasst und weiter ausgebaut. Insbesondere Kindern und Jugendlichen mit Flüchtlingshintergrund werden sofort mit Ankunft in Thüringen Sprachangebote unterbreitet.

    Eine abgeschlossene Ausbildung ist die beste Voraussetzung, um auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu sein. Ein klares Bild über die eigenen Fähigkeiten und die zukünftigen Anforderungen in einem Beruf erleichtern die richtige Entscheidung. Aus diesem Grund wollen wir auf der Basis der Landesstrategie zur Berufsorientierung die Zusammenarbeit der Schulen mit der Agentur für Arbeit, Bildungsträgern und Unternehmen, Hochschulen und den berufsbildenden Schulen die Berufsorientierung an Thüringer Schulen stärken. Die Landesregierung wird hierfür Mittel der Europäischen Union einsetzen.

    Schule darf keinen Platz für Rechtsextremismus, Diskriminierung und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit bieten. Die Koalition wird Projekte an Schulen gegen rechtsextremistische und menschenverachtende Einstellungen auch weiterhin fördern und zukünftig stärken. Wir werden Internationalisierung, Demokratiebildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung in den Schulen stärken und menschenrechtsorientierte und demokratiefördernde Angebote unterstützen.

    Die Zusammenarbeit zwischen schulischen und außerschulischen Einrichtungen werden wir verbessern. Der Ausbau von kommunalen Bildungslandschaften soll weiter vorangetrieben werden. Die Koalition wird den Thüringer Bildungsplan von null bis 18 Jahre auch unter Berücksichtigung der Gleichstellung von sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität fortschreiben.

  • 5.3 Freie Schulen

     

    Die Koalition ist sich einig darin, dass sowohl staatliche Schulen als auch Schulen in freier Trägerschaft den öffentlichen Bildungsauftrag erfüllen.

    Entsprechend des Urteils des Thüringer Verfassungsgerichtshofs wird eine unmittelbare Neuregelung der Finanzierung freier Schulen bis zum 1. April 2015 angestrebt. Die Neuregelung beinhaltet ein Festbetragsmodell mit jährlichen Steigerungsraten, um die Nachvollziehbarkeit der Entwicklung der Finanzhilfen zu verbessern sowie transparent und auskömmlich zu gestalten. Dafür werden im ersten Jahr mindestens zehn Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Es geht um gleiche Chancen von Schülerinnen und Schülern in freier und staatlicher Trägerschaft. Bei den staatlichen Finanzhilfen für die Freien Schulen soll den Besonderheiten der unterschiedlichen Schultypen Rechnung getragen werden.

    Es soll verhindert werden, dass die Elternbeiträge sich in einer Weise entwickeln, die den Zugang zu diesen Einrichtungen zu einer Frage sozialer Segregation macht. Die Finanzierung der Förderschulen in freier Trägerschaft soll so ausgestaltet werden, dass dort keine Elternbeiträge erhoben werden müssen.

    Ferner besteht Einigkeit darin, Genehmigungspflichten für das pädagogische und das Leitungspersonal abzubauen und die Verwendungsnachweisführung zu vereinfachen.

    Die bisher festgelegten Wartefristen entfallen, wenn es sich um Schulen bewährter Träger oder die Weiterentwicklung bestehender Schulen handelt, sofern dies nicht offensichtlich der staatlichen Schulnetzplanung zuwiderläuft. Die Flexibilität der Berufsschulen in freier Trägerschaft muss gewährleistet sein, um auf die Erfordernisse des Thüringer Arbeitsmarktes reagieren zu können. Für eventuelle Streitfälle wird eine Clearingstelle benannt.

    Kooperationen zwischen staatlichen und freien Schulen sind ausdrücklich gewünscht und sollen gefördert werden.

    Die Träger der freien Schulen werden in den Gesetzgebungsprozess partnerschaftlich einbezogen.

  • 5.4 Weiterbildung

     

    Die Thüringer Erwachsenenbildung benötigt mehr Unterstützung, um als wichtige Säule des lebenslangen Lernens vielgestaltige Bildungsprozesse planen, umsetzen und anbieten zu können. Die Innovations- und Zukunftsfähigkeit unserer Demokratie und des Wirtschaftsstandortes Thüringen hängen im hohen Maße davon ab, dass den Bürgerinnen und Bürgern die Teilhabe am beruflichen und gesellschaftlichen Leben als immer wiederkehrende Chance durch die Erwachsenenbildung ermöglicht wird. Deshalb streben wir an, die Erwachsenenbildung in Thüringen als gleichberechtigten vierten integrativen Bestandteil unseres Bildungssystems zu stärken und weiter auszubauen.

    Die Koalition tritt für die Sicherung und den Ausbau eines wohnortnahen, vielfältigen und bezahlbaren Erwachsenenbildungsangebotes in ganz Thüringen ein. Bildungsbarrieren sollen abgebaut werden. Der Trägerpluralismus in Thüringen soll erhalten bleiben und die Arbeit der Träger soll planbar sein und auf eine solide Basis gestellt werden.

    Thüringen kann und darf es sich nicht länger leisten, die hohe Zahl von funktionalen Analphabetinnen und Analphabeten hinzunehmen. Wir werden insbesondere die Grundbildungs- und Integrationsarbeit der Erwachsenenbildung stärken. Die Angebote für Integrations- und Sprachkurse wollen wir ausbauen.

    Die Koalition wird in den ersten 100 Tagen einer neuen Regierung ein Bildungsfreistellungsgesetz auf den Weg zu bringen. Grundlage hierfür ist der vom Thüringer Bildungsministerium bereits erarbeitete Entwurf.
    Um die Gestaltungsmöglichkeiten der freien und öffentlichen Träger der Erwachsenenbildung weiter zu verbessern, die Gleichbehandlung sowie die Trägervielfalt sicherzustellen, soll das Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz zeitnah novelliert werden.

    Es ist zudem Schwerpunkt der gemeinsamen Bemühungen, die Qualität der Beschäftigungsverhältnisse in der Erwachsenenbildung zu verbessern.

    Die Möglichkeiten für die Inanspruchnahme von Angeboten der Erwachsenenbildung von Menschen mit Behinderungen soll gesteigert werden. Dazu wird der Freistaat gemeinsam mit den öffentlichen und freien Trägern ein Maßnahmenkonzept entwickeln und schrittweise umzusetzen.

  • 5.5 Hochschulentwicklung

     

    Die Koalition bekennt sich dazu, dass alle Hochschulen an ihren jeweiligen Standorten erhalten werden.

    Zur weiteren strategischen Entwicklung des Hochschullandes Thüringen werden wir den Wissenschaftsrat bitten, Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Thüringer Hochschulen unter besonderer Berücksichtigung der Kooperationen mit den benachbarten Bundesländern zu erarbeiten. Gegenstand des Arbeitsauftrages an den Wissenschaftsrat sollen dabei auch Empfehlungen zu den vereinbarten weiteren Schritten der Demokratisierung der Hochschulen sein. Auf Grundlage der Empfehlungen werden wir in einem demokratischen Diskussionsprozess und im Einvernehmen mit allen Status- und Interessengruppen sowie den Verbänden verbindliche Schlussfolgerungen für die weitere Hochschulentwicklung und notwendige Änderungen des Hochschulgesetzes ziehen.

    Wir werden uns über weitere Schritte der Demokratisierung an den Hochschulen verständigen. Ziel ist es, die Mitbestimmung an den Hochschulen konsequent zu fördern. Demokratische Prinzipien, Mitbestimmung aller Statusgruppen und die Suche nach gemeinschaftlich getragenen Entscheidungen sollen Teil der Hochschulkultur Thüringens sein.

    Das Thüringer Hochschulgebührenentgeltgesetz wird gemeinsam mit den Hochschulen und Studierendenvertretungen überprüft. Allgemeine Studiengebühren werden auch in Zukunft nicht eingeführt.

    Die Hochschulstrategie Thüringen 2020 wird u.a. im Hinblick auf eine deutliche Verbesserung der Beschäftigungsverhältnisse fortgeführt und weiter entwickelt.

    Wir wollen ein Maßnahmenpaket „Gute Arbeit in der Wissenschaft“ entwickeln. Dabei greifen wir auf die Empfehlungen des „Herrschinger Kodex“ und des Wissenschaftsrates zum wissenschaftlichen Nachwuchs zurück.

    Die Situation der Lehrkräfte für besondere Aufgaben soll verbessert werden. Wir wollen das Personalvertretungsgesetz überarbeiten und für studentische Beschäftigte sowie Drittmittel-Beschäftigte weiter öffnen. Die Landesregierung unterstützt eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes auf Bundesebene. Das Land wird mit den Gewerkschaften und Studierendenvertretungen Gespräche über den Abschluss eines Tarifvertrages für studentische Beschäftigte aufnehmen und in der Tarifgemeinschaft der Länder auf den Abschluss eines solchen Tarifvertrages hinwirken.

    Zukünftig ist in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den Hochschulen ein Kaskadenmodell zur Frauenförderung zu vereinbaren. Mit diesem Modell soll insbesondere der Anteil von Frauen in der Professur erhöht werden. Die Gleichstellungsbeauftragten sollen Beteiligungsrechte analog zu anderen Landesbehörden erhalten.

    Familienfreundliche Bedingungen an Hochschulen werden gestärkt werden. Entsprechende Maßnahmen sollen in die Ziel- und Leistungsvereinbarungen aufgenommen werden. Die Studienangebote müssen mit den Lebens- und Lernbedingungen von Studierenden besser vereinbar sein.

    Nachhaltigkeit soll in Lehre und Forschung eine größere Rolle spielen. Wir wollen eine Wissenschaftskultur fördern, die über die Grenzen der Fachdisziplinen hinweg die großen Zukunftsprobleme der Gesellschaft bearbeitet. Wir werden daher mit dem Beirat für Nachhaltige Entwicklung Thüringen, Empfehlungen erarbeiten, die geeignet sind, den Beitrag der Wissenschaft für nachhaltige Entwicklung in Thüringen zu stärken und Impulse für den gesamten Bildungsbereich zu geben.

    Die Finanzierungszusagen aus der Hochschulstrategie 2020 werden in einer langfristigen Rahmenvereinbarung gesichert. Die Parteien einigen sich darauf, eine Überarbeitung des Mittelverteilungsmodells vorzunehmen.

    Die Finanzierungszusagen gelten gleichermaßen für das Universitätsklinikum Jena. Der jährliche Investitionsbedarf des UKJ wird bedarfsgerecht ausgestaltet. Eine Privatisierung oder Teilprivatisierung des Klinikums kommt nicht in Frage.

    Zum weiteren Ausbau der Hochschulautonomie wird die Haushaltswirtschaft der Hochschulen weiter flexibilisiert. Hierzu wird die vollständige Deckungsfähigkeit im gesamten Hochschulkapitel, die vollständige Übertragung von Ausgaberesten in das Folgejahr und die Möglichkeit zur Bildung von Rücklagen vereinbart.

    Die Koalition wird die Hochschulen bei der Einführung des erforderlichen neuen ERP-Systems aktiv begleiten.

    Zum Erhalt und zur weiteren Verbesserung der wissenschaftlichen Infrastruktur in Thüringen wird ein Investitionsprogramm Lehre und Forschung durch Einsatz entsprechender Entflechtungsmitteln und vorgesehenen Mitteln des Operationellen Programms der Europäischen Union aufgelegt.

    Freiwerdende BAföG-Mittel sollen vollständig für den Bildungsbereich verwendet werden.

    Die Berufsakademie als erfolgreiches Modell der akademischen Qualifizierung im Beruf soll entsprechend der Hochschulstrategie Thüringen 2020 zur Dualen Hochschule aufgewertet werden. Bei der Überführung in die Rahmenvereinbarung IV wird der Finanzierungsbedarf durch das Land vollständig eingebracht.

    Wir wollen die Potenziale von Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen, Industrie- und Berufsakademien gezielt durch die Förderung von Netzwerken und Forschungsclustern stärken.

    An die positiven Erfahrungen aus dem Landesprogramm ProExzellenz wird die Landesregierung anknüpfen. Strategien zur Internationalisierung werden von uns ausdrücklich unterstützt.

    Die Landesgraduiertenförderung wird gemeinsam mit den Hochschulen ausgeweitet.

    Die UN-Behindertenrechtskonvention wird auch im Hochschulbereich Anwendung finden. Dazu wird der Freistaat den gemeinsam entwickelten Maßnahmenkatalog umsetzen.

    Die Drittmittelverwendung in Thüringen soll insgesamt transparenter werden. Thüringen wird eine Open-Access-Strategie erarbeiten und umsetzen.

    Die Koalition stellt ein Promotionsrecht für Masterabsolventinnen und -absolventen der Fachhochschulen sicher und erhöht so die Durchlässigkeit im Thüringer Bildungs- und Wissenschaftssystem. Dies soll durch kooperative Promotionen an den Universitäten ermöglicht werden.

    Die Landesregierung wird mit den Hochschulen einen Diskussionsprozess über die Einführung einer Zivilklausel führen. Die Möglichkeit einer gesetzlichen Verankerung wird geprüft.

    Der Landeszuschuss für das Studierendenwerk wird der allgemeinen Kostenentwicklung angepasst, um den Studierenden eine ausreichende soziale Infra- und Beratungsstruktur an den Hochschulen zur Verfügung zu stellen. Ziel ist es, die finanzielle Belastung für die Studierenden zu begrenzen. Das Studentenwerk wird in Studierendenwerk umbenannt.

    Es wird ein Sonderinvestitionsprogramm Wohnheime und Mensen aufgelegt.

  • 5.6 Bessere Studienbedingungen

     

    Die weitere Verbesserung der Studienbedingungen ist der Koalition ein zentrales Anliegen. Ein Ziel dabei ist, die Quote der Studienabbrecher zu senken. Hierzu soll der Hochschuldialog gemeinsam mit den Studierenden und den Hochschulleitungen fortgesetzt werden, um sicherzustellen, dass die Hochschulen die Strukturvorgaben durch Land, Kultusministerkonferenz und Akkreditierungsrat umsetzen.

    Insbesondere sollen die Empfehlungen des Dialogforums Bologna auf deren Umsetzungsstand hin überprüft und die Aufnahme weiterer Empfehlungen erörtert werden.

    Ziel ist es, an den Hochschulen eine Qualitätskultur zu etablieren, in der Studierende, Mitarbeiter und Hochschullehrer gemeinsam Vorschläge zur Verbesserung der Studienbedingungen erarbeiten und umsetzen. Das Land wird der weiteren Verbesserung der Qualität in der Lehre bei der Hochschulfinanzierung besondere Aufmerksamkeit zukommen lassen.

    Der bereits mögliche erleichterte Zugang zum Hochschulstudium für Personen ohne Abitur soll evaluiert und besser beworben werden.

    Die Landesregierung wird gemeinsam mit den Hochschulen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Studierendenvertretern Maßnahmen zur Verankerung von Diversity-Strategien sowie Hochschul- und Forschungsförderprogramme zum Thema Antidiskriminierungsarbeit auf den Weg bringen.

    Sie sollen entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen, um Vielfalt und Diversität an den Hochschulen aktiv zu fördern. Mentoring-Programme und Netzwerkstrukturen an den Hochschulen sollen unterstützt und gefördert werden.

    Bundesrat

    Die Landesregierung wird im Bundesrat der aktuellen Vorlage zum BAföG zustimmen. Der Freistaat wird sich darüber hinaus für eine umfassende BAföG-Reform einsetzen, mit den Zielen, die Fördersätze und die Elternfreibeträge zu erhöhen, eine regelmäßige Anpassung der Fördersätze an die Kostensteigerungen zu erreichen und die Bildungsbeteiligung insbesondere von Nicht-Akademikerkindern zu erhöhen.

    Die Koalition wird sich auf ein schrittweises Vorgehen bei der Abschaffung des Kooperationsverbotes verständigen. Der jetzigen Vorlage im Bundesrat soll zugestimmt werden. In einem zweiten Schritt wird eine weitere Initiative zur vollständigen Aufhebung des Kooperationsverbotes vereinbart.