Koalitionsvertrag

6. Kultur / Medien / Netzpolitik

  • 6.1 Kultur

     

    Die Koalition bekennt sich zum Erhalt, zur Weiterentwicklung und zur Förderung der Vielfalt und Bandbreite der Thüringer Kulturlandschaft. Das kulturelle Erbe soll erhalten und weiter erschlossen werden. Kreative Prozesse besonders im Bereich der Sozio- und Breitenkultur, sowie der Freien Szene werden weiterhin in dem Bewusstsein gefördert, dass Kultur und Bildung zwei Seiten einer Medaille sind und als Säulen einer demokratischen Gesellschaft fungieren. Wir wollen kulturelle Bildung als Bestandteil des Konzepts lebenslangen Lernens weiterentwickeln und Bildungs- sowie Kultureinrichtungen stärker miteinander verzahnen.

    Die Kulturausgaben des Freistaats Thüringen werden verstetigt. Der erfolgreiche Dialogprozess mit den Kulturschaffenden, den Verbänden, Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen und Institutionen soll fortgesetzt und das Kulturkonzept fortgeschrieben werden.

    Kulturförderung

    Die Koalition wird die Kulturförderung durch ein Gesetz zur Förderung und Entwicklung der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung im Freistaat auf eine verlässliche und verbindliche Grundlage stellen. Ein solches Gesetz soll für mehr Transparenz, Verlässlichkeit und Planungssicherheit sorgen. Zudem wird es Regelungen für die Qualitätssicherung der Kulturförderung enthalten sowie eine sparsame und wirtschaftliche Mittelverwendung bei optimalem Einsatz im Sinne der künstlerischen Arbeit ermöglichen.

    Wir begreifen Kulturförderung als unverzichtbare Aufgabe der öffentlichen Hand. Der Kulturlastenausgleich insbesondere im Hinblick auf die Mittelverwendung für die Kultur wird evaluiert, fortgeführt und mindestens in der bisherigen Höhe ausgestattet.

    Die Projektförderung soll im Rahmen des geltenden Zuwendungs- und Haushaltsrechts stärker an den Bedürfnissen der Kultureinrichtungen orientiert werden. Hierzu sind neue Modelle zu erproben, zu denen auch die Möglichkeit für eine mehrjährige Förderung gehören wird.

    Aufbauend auf einer Ermittlung und Feststellung des tatsächlichen Investitionsbedarfs der Theater, Museen und Bibliotheken, soll ein mittelfristiges Investitionsprogramm konzipiert werden.

    Theater und Orchester

    Die Koalition strebt den Erhalt aller Thüringer Theater und Orchester in ihrer bestehenden Form, Struktur und Bandbreite an. Die Koalition wird gemeinsam mit den kommunalen Trägern für mehr Planungssicherheit und nachhaltige Qualitätssicherung bei Theatern und Orchestern langfristige Finanzierungsvereinbarungen abschließen.

    Museen

    Die Koalition wird die Museumslandschaft zusammen mit den Kommunen erhalten und anhand gemeinsam mit dem Museumsverband zu erarbeitender Qualitätskriterien weiterentwickeln. Zur Gewinnung von qualifiziertem Nachwuchs wird ein Volontariatsprogramm des Landes initiiert.

    Das Land wird auf Basis des Landesdigitalisierungsprogramms die Mittel für die Digitalisierung von Kulturgütern bereitstellen und so die Möglichkeiten für die Forschung, Bestandserhaltung und museale Präsentation deutlich verbessern.

    Die Sicherung der Kulturgüter und die Provenienzforschung in Thüringen sind der Landesregierung ein wichtiges Anliegen.

    Bibliotheken/ Jugendkunst- und Musikschulen

    Die Bibliotheken im Freistaat sind kulturelle Zentren für alle Generationen. Die Bibliotheksentwicklungsplanung soll in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden zeitnah vorangetrieben und das Angebot der Thüringer Onlinebibliothek ausgebaut werden. Wir setzen uns dafür ein, eine Landeslizenz zu erwerben, die es allen Bibliotheken ermöglicht an das ThürBibNet angeschlossen zu werden.

    Die Möglichkeit der institutionalisierten Bücherleihe im ländlichen Raum wollen wir gemeinsam mit den Kommunen flächendeckend gewährleisten und hierzu verstärkt auch privates Engagement mobilisieren.

    Mit einer verbesserten Förderpolitik wollen wir gemeinsam mit den Kommunen das Angebot der kommunalen Jugendkunst- und Musikschulen erhalten und den Anteil der dauerhaft beschäftigten Lehrkräfte erhöhen. Unser Anliegen ist es zudem, die Situation der Honorarkräfte zu verbessern. Geprüft werden soll, inwieweit sich das Land institutionell an der Förderung der Jugendkunst- und Musikschulen beteiligen kann.

    Verbände/Freie Szene/Projektmanager/Kulturagenten

    Die Koalition wird sich für eine Stärkung der unabhängigen freien Szene einsetzen und will gemeinsam mit den Kommunen die sozio-kulturellen Zentren aufrechterhalten und mit Leben füllen. Für die Landesverbände im Bereich der sozio-, breitenkulturellen und freien Szene wird eine institutionelle Förderung ebenfalls geprüft.

    Die Koalition will die Wahrnehmbarkeit zeitgenössischer Kunst weiter erhöhen. Dementsprechend ist die artthuer weiterzuentwickeln und es ist zu prüfen, inwieweit alternierend mit der artthuer eine kuratierte Landeskunstausstellung etabliert werden kann.

    Die Koalition strebt eine Stärkung des Kulturaustauschs insbesondere mit Mittel- und Osteuropa an.

    Das Projektmanager-Programm für den Kultur- und den jugendkulturellen Bereich wollen wir durch mehrjährige Förderzeiträume verlässlicher aufstellen und weiter ausbauen. Eine bessere Vernetzung der Projektmanager untereinander wird angestrebt.

    Das Bundesprogramm „Kulturagenten“ soll im Falle einer Neuauflage in Thüringen weitergeführt und für mehr Schulen geöffnet werden. Die Ergebnisse der Modellregionen zur Erstellung von überregionalen Kulturentwicklungskonzeptionen (KEK) werden evaluiert und in der praktischen Umsetzung seitens des Landes unterstützt.

    Klassik Stiftung Weimar/ Stiftung Schloss Friedenstein/Denkmalpflege

    Thüringen verfügt über ein einzigartiges kulturelles Erbe. Die Koalition wird auch weiterhin die Erhaltung der Thüringer Denkmale, insbesondere der Welterbestätten und die zur Aufnahme auf die Welterbeliste der UNESCO anstehenden Stätten finanziell unterstützen.

    Die Koalition wird sich in der Klassik Stiftung Weimar und der Stiftung Schloss Friedenstein für eine ihrem nationalen Rang entsprechende Beteiligung des Bundes in der institutionellen Förderung einsetzen. Die Umsetzung des Masterplans „Kosmos Weimar“ der Klassik Stiftung Weimar und der weitere Ausbau des „Barocken Universums Gotha“ werden als vorrangige Aufgaben unterstützt.

    Initiativen auf Bundesebene

    Wir setzen sich im Bundesrat dafür ein, die Künstlersozialkasse weiter zu stärken. Ein Anstieg der Künstlersozialabgaben soll dabei verhindert werden.
    Wir werden im Bundesrat Initiativen unterstützen, die das Urheberrecht den Erfordernissen und Herausforderungen des digitalen Zeitalters anpassen und dabei einen gerechten Ausgleich zwischen Urhebern, Verwertern und Nutzern erreichen.

    Gedenkstätten/ Erinnerungskultur/ Aufarbeitung

    Die Koalition bekennt sich ausdrücklich zu dem gemeinsamen Papier „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ zur Aufarbeitung der DDR-Geschichte.

    Wir fühlen uns 25 Jahre nach der Friedlichen Revolution einer konsequenten und ideologiefreien Aufarbeitung verpflichtet. Demokratie betrachten wir nicht als Selbstverständlichkeit, sondern als Herausforderung für jede Generation Erneuerungs- und Transformationsprozesse zu gestalten.
    Vor diesem Hintergrund wollen wir wissenschaftliche Aufarbeitung unterstützen und bildungspolitische Projekte und Initiativen fördern. Insbesondere möchten wir jungen Menschen ein Verständnis von Demokratie vermitteln und zum zivilgesellschaftlichen Engagement motivieren.

    Dazu werden wir u.a. folgende Maßnahmen auf den Weg bringen:

    • systematische Verbesserung der Lehreraus- und Fortbildung zur deutschen Zeitgeschichte,
    • Bündelung von Forschungspotenzialen zur Aufarbeitung von DDR-Geschichte an den Thüringer Hochschulen und eine Stärkung der Zusammenarbeit von Hochschulen mit zivilgesellschaftlichen Initiativen der Aufarbeitung der SED-Diktatur in der DDR,
    • Einrichtung eines Graduiertenkollegs an der Friedrich-Schiller-Universität Jena in Kooperation mit der Stiftung Ettersberg zur Erforschung der SED-Diktatur in der DDR,
    • das Alltagsleben soll als ein Forschungsschwerpunkt betrachtet werden, insbesondere sollen dabei Lebensbiografien in ihrer Komplexität untersucht werden,
    • wir setzen uns für eine parteiübergreifende kritische Aufarbeitung der Parteiengeschichte im Zusammenhang mit der SED-Diktatur in der DDR und dem Blockparteiensystem ein. Darüber hinaus soll die Rolle der staatlichen und vermeintlich nichtstaatlichen Organisationen erforscht werden,
    • Fortschreibung der Landesförderkonzeption für Gedenkstätten und Lernorte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur in der DDR,
    • zur Stärkung der Bildungsarbeit der Thüringer Gedenkstätten und Aufarbeitungsinitiativen werden zusätzliche Mittel vorrangig zur Einstellung von pädagogischem Personal zur Verfügung gestellt,
    • Unterstützung und dauerhafte Sicherung der in Thüringen bestehenden dezentralen zivilgesellschaftlichen Initiativen und Vereine als wertvolle Partner bei der Aufarbeitung,
    • Sicherstellung des Geschichtsverbundes Thüringen – Arbeitsgemeinschaft zur Aufarbeitung der SED-Diktatur in der DDR,
    • für Schülerfahrten zu außerschulischen Lernorten zur Aufarbeitung deutscher Diktaturerfahrung werden den Schulen unbürokratisch zweckgebunden pauschalierte finanzielle Zuschüsse zur Verfügung gestellt,
    • jenen, die in der DDR Repressionen, Entrechtung und Entmündigung erleiden mussten, sagen wir unsere Unterstützung zu.

    Wir werden gemeinsam mit den Betroffenen weitere Erfordernisse zur Unterstützung von bedürftigen DDR-Heimkindern beraten und dabei das Modell einer nichtanrechnungsfähigen Entschädigungszahlung über den Heimkinderfonds hinaus einbeziehen.

    Wir werden die Finanzierung von zwei Vollzeitstellen der „Beratungsinitiative SED-Unrecht“ bis zum Jahr 2019 auch für den Fall ausbleibender Bundesmittel sicherstellen.

    • Durch den Aufbau eines Netzwerkes sowie durch Weiterbildungsangebote werden Therapeutinnen und Therapeuten, Ärztinnen und Ärzte, Beratungsstellen und stationäre Einrichtungen für die Sorgen und Traumata der Opfer des SED-Regimes sensibilisiert und in ihrer Beratungsfunktion ertüchtigt.
    • Wir unterstützen den Aufbau von Selbsthilfestrukturen. Dabei sind auch die Opfergruppen „Verfolgte Schülerinnen und Schüler“, „Zersetzungsopfer“ und „Zwangsausgesiedelte“ zu berücksichtigen. Der Freistaat strebt im Sinne dieser Opfergruppen eine Novellierung des SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes an.
    Aufarbeitung der NS-Diktatur

    2015 steht auch für den 70. Jahrestag des Endes des II. Weltkrieges, die Überwindung der NS-Diktatur und die Befreiung der NS-Konzentrations- und Vernichtungslager. Auch nach sieben Jahrzehnten ist unsere besondere Verantwortung für unsere Geschichte nicht vergessen. Der 27. Januar, der 8. Mai und der 9. November sind für uns in jedem Jahr wichtige Daten, um an die Shoa, den NS-Massenmord, an Unterdrückung und Unfreiheit zu erinnern.

    Die Shoa mit sechs Millionen ermordeten Jüdinnen und Juden, der Völkermord an hunderttausenden Sinti und Roma, die Tötung von über drei Millionen Kriegsgefangenen, die Verfolgung und Ermordung von politischen Gegnern, von Schwulen und Lesben, von Menschen mit Behinderungen oder sogenannten „Asozialen“, sind ein singuläres Verbrechen in der Menschheitsgeschichte, dessen Relativierung die Vertragspartner von keiner Seite hinnehmen werden.

    Die NS-Herrschaft hat tiefe Spuren auch in Thüringen hinterlassen. Die Koalitionspartner sind sich einig, dass die wichtige und verdienstvolle Arbeit der KZ-Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora weiter unterstützt und gefördert wird. Unter anderem mit der Erneuerung der Dauerausstellung des Konzentrationslagers Buchenwald unterstützt das Land eine Form des Erinnerns, die das Leid der Opfer, aber auch ihren Willen zu Freiheit und Frieden möglichst authentisch bewahrt.

    Die exemplarische Arbeit des „Erinnerungsortes Topf und Söhne“ wird weiter unterstützt und verstetigt. Darüber hinaus begleiten wir weitere Thüringer Unternehmen und Institutionen bei der Aufarbeitung ihrer NS-Geschichte, u.a. anhand der Betriebsarchive.

    Die Etablierung der Zwangsarbeiterausstellung der „Stiftung Erinnerung, Verantwortung, Zukunft“ in Weimar ab dem Jahr 2016 wird durch das Land gefördert. Die Koalitionsparteien erwarten dabei aufgrund der überregionalen Bedeutung eine Beteiligung des Bundes. Die Ausstellung auf dem Gelände des ehemaligen Gauforums erinnert an die besondere Rolle Thüringens in der NS-Zeit, das wegen der frühen politischen Einflussnahme der NSDAP und ihrer ersten Regierungsbeteiligung ab dem Jahr 1930 bei Historikern als „Experimentierfeld“ des Nationalsozialismus gilt.

    Wir werden die Thüringer Gedenkorte erhalten und ausbauen. Die drei Parteien werden zudem die Erinnerungskultur vor Ort unterstützen. Wir erinnern an die Opfer des Nationalsozialismus, an jüdische Geschichte, an die besondere Rolle der KZ-Buchenwald-Überlebenden und an den antifaschistischen Widerstand.

    Wir werden Wissenschaft und Forschung fördern, die sich der nationalsozialistischen Bewegung vor 1933, dem NS-Herrschaftssystem 1933 – 1945, dem jüdischen Leben, den Nachwirkungen des Nationalsozialismus, dem antifaschistischen Widerstand und dem Leben im Exil widmet. Die lokale und regionale Geschichtsaufarbeitung und Forschung spielt dafür eine wichtige Rolle.

    Die Erinnerung an die NS-Herrschaft muss eine wichtige Rolle in der schulischen, außerschulischen und Erwachsenenbildung spielen und soll sich dabei an den Erkenntnissen moderner Forschung orientieren. Die Rolle der Landeszentrale für politische Bildung wollen wir in diesem Zusammenhang stärken. Die Landesregierung unterstützt Schulfahrten zu Gedenkstätten finanziell. Wir werden Lehrpläne und Schulbücher darauf überprüfen, ob sie dem Stand der Forschung entsprechen und den Besonderheiten Thüringens im NS-Staat angemessen Rechnung tragen.

    Mit einem neuen „Europäisches Kolleg“: Das 20. Jahrhundert und seine Repräsentationen“ soll die klassische Forschung eines Doktorandenkollegs mit einem speziellen Weiterbildungsstudium für Nachwuchskräfte an Gedenkstätten und zeitgeschichtlichen Museen in Europa verknüpft werden. Auch auf diesem Weg möchten wir einen Beitrag dazu leisten, die authentische Erinnerung über das Leben der Opfer hinaus für künftige Generationen erfahrbar zu halten.

    Die Landesregierung und die sie tragenden Parteien werden sich aktiv gegen alle Tendenzen der Verharmlosung und Relativierung der NS-Verbrechen einsetzen.

    Religiöse Vielfalt gestalten

    Weltanschauliche und religiöse Vielfalt gehören zu Thüringen. Mit ihren Verbänden und Einrichtungen stärken Kirchen-, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften das gesellschaftliche und soziale Leben in unserem Land. Den intensiven Austausch mit ihnen wollen wir daher fortsetzen. Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften haben mit ihren Idealen und Personen die Entwicklung unserer Region über Jahrhunderte nachdrücklich beeinflusst. Die Koalition bekennt sich zu den Initiativen im Rahmen des Reformationsjubiläums und der Lutherdekade.

    Für alle Kirchen, Religion- und Weltanschauungsgemeinschaften gilt selbstverständlich der rechtliche Rahmen des Grundgesetzes. Das hohe Gut der Religionsfreiheit darf nicht als Rechtfertigung zur Verletzung des grundgesetzlichen Rahmens missbraucht werden.

    Die christlichen Kirchen, die jüdische Landesgemeinde und die muslimischen Gemeinden sind für uns wichtige Partner bei der Gestaltung einer gerechten Gesellschaft. Wir werden den Dialog mit ihnen vertiefen und die Akzeptanz religiösen Lebens durch Aufklärungs- und Informationsarbeit nachhaltig verbessern. Im Kampf gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit sind sie für uns wichtige Partner und zudem Ansprechpartner in ethischen Fragen.

    Auf der Grundlage der Subsidiarität werden wir die Kirchen und Religionsgemeinschaften weiter nachhaltig unterstützen, den Dialog fortsetzen und die guten Beziehungen weiter ausbauen.

    Niemand darf aufgrund seiner religiösen Überzeugung diskriminiert werden. Für ein friedliches und vertrauensvolles Miteinander setzen wir auf Begegnungen zwischen Menschen unterschiedlichster Religion und Weltanschauung sowie religiöse Bildung.

  • 6.2 Medienpolitik

     
    Medien- und Kreativwirtschaft

    Die Koalition betrachtet den Medien- und Kreativwirtschaftsstandort Thüringen nicht nur unter medien- und wirtschaftspolitischen Aspekten, sondern auch im Hinblick auf gute Arbeits- und Erwerbsbedingungen.

    Zur lebendigen Vielfalt der Medien im Freistaat gehören ein starker öffentlich-rechtlicher Rundfunk, ein funktionierendes Presse- und Verlagswesen, landesweite und lokale private Rundfunkanbieter, Bürgermedien und Angebote der neuen Medien.

    Die Koalition setzt sich dafür ein, dass zukünftige medienpolitische Debatten und auch Entscheidungen verstärkt der Sicherung der Verwirklichung der Meinungs- und Informationsfreiheit, der Teilhabe an demokratischen Willensprozessen, dem Gesichtspunkt der Standortpolitik sowie der Schaffung bzw. dem Erhalt von Arbeitsplätzen dienen sollen.

    Um prekäre Beschäftigung zurückzudrängen, setzen wir uns für Mindeststandards nach dem Konzept der „Guten Arbeit“, faire Vergütungssysteme und Honorare für die Kulturschaffenden der unterschiedlichen Sektoren ein.

    Der Freistaat verpflichtet sich als Auftraggeber und Veranstalter zur Einhaltung fairer Mindeststandards gegenüber den Kulturschaffenden in Thüringen. Diese Mindeststandards werden zeitnah auf den Weg gebracht. Die Förderrichtlinien des Landes werden dahingehend überprüft.

    Die Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie die Verbesserung der Arbeitsbedingungen bzw. sozialen Absicherung von Kulturschaffenden und Kreativen erfordern ressortübergreifendes Handeln, insbesondere der für Wirtschaft, Arbeit und Soziales zuständigen Ministerien.

    Öffentlich-rechtlicher Rundfunk

    Die Koalition bekennt sich zu Bestand und einer aktiven Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seines umfassenden Bildungsauftrags.

    Hierzu ist eine solide, verlässliche Finanzierung notwendig, die aber auf den transparenten und verantwortungsvollen Umgang mit den Beiträgen der Bürgerinnen und Bürger sowie auf effiziente Aufsichtsstrukturen angewiesen ist.

    Die Koalition setzt sich dafür ein, die Aufsicht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (MDR-Rundfunkrat) sowie des privaten Rundfunks (Versammlung der TLM) staatsunabhängiger als bisher zu gestalten und die gesellschaftliche Repräsentanz zu erhöhen. Gleichzeitig spricht sich die Koalition für eine zeitnahe Anpassung des MDR-Staatsvertrages aus.

    Es besteht Einigkeit, eine Erhöhung des Frauenanteils in den Aufsichtsgremien des öffentlichen Rundfunks und der Landesmedienanstalt anzustreben.

    Die Koalition wird sich dafür einsetzen, auf Bundes- und Europaebene Regelungen zur Netzneutralität zu diskutieren und zu schaffen.

    Rundfunkstaatsverträge werden vor Verabschiedung rechtzeitig im zuständigen Fachausschuss des Landtages zur Diskussion gestellt.

    Die Koalition unterstützt eine Profilschärfung des Mitteldeutschen Rundfunks bezogen auf die Thüringer kultur- und medienpolitischen Standortbelange. Dabei hat der MDR im Standortwettbewerb u. a. die Kosten- und Steuerstrukturen seiner öffentlich-rechtlichen Töchterunternehmen weiterhin transparent zu gestalten.

    Die Evaluierung des novellierten Rundfunkbeitragsmodells und die Ergebnisse der rechtlichen Klärungen wird die Koalition zum Anlass nehmen, die gegenwärtige Regelung zu bewerten, um eine ausreichende Finanzierung aufrecht zu erhalten und die Einführung von Befreiungstatbeständen ebenso wie Beitragssenkungen zu prüfen.

    Medienstandort Thüringen

    Die Entwicklung des Medienstandorts Thüringen soll verstetigt und weiter gestärkt werden. Sowohl aus medienpolitischer als auch aus beschäftigungs- und wirtschaftspolitischer Sicht setzen wir uns für ein für quantitative als auch qualitative Dynamisierung des Medienstandorts ein.
    Dabei sind neue Entwicklungen der Medientechnik, Medienproduktion und -nutzung zu berücksichtigen. Multimediale und medienübergreifende Formate gehören hierzu genauso wie neue Kooperationen zwischen Medienanbietern und -produzenten und die Verzahnung mit Medienbildung und Medienpädagogik.

    Die Koalition setzt sich dafür ein, dass Thüringen als Dreh- und Produktionsstandort weiter ausgebaut wird. Dazu ist eine Verstärkung des Engagements bei der Mitteldeutschen Medienförderung GmbH, insbesondere im Hinblick auf Kinder- und Animationsfilme, sinnvoll. Mit den Ländern Sachsen-Anhalt und Sachsen wird sich verständigt, wie die Medienförderung durch die Mitteldeutsche Medienförderung weiter profiliert werden kann. Die Koalition wird eine Erhöhung des Fördervolumens prüfen.

    Eine Verstärkung der Zusammenarbeit mit den Einrichtungen anderer Bundesländer und mitteleuropäischen Nachbarstaaten wird angestrebt. Thüringen hat sich zu einem Zentrum des Kinderfilms entwickelt und als Kindermedienland etabliert. Auf dieser Grundlage werden wir verstärkt die Entwicklung von Medieninhalten für Lehr- und Lernmedien, die Spieleentwicklung und die Medienproduktion von und mit Kindern fördern. Dabei sollen neue Formate und neue Produktionsformen besondere Berücksichtigung finden. Eine wesentliche Bedeutung hat in diesem Zusammenhang die Weiterentwicklung der Kindermedienstiftung „Goldener Spatz“.

    Auch wollen wir den Medienstandort besser vermarkten, insbesondere den Studiopark Kindermedienzentrum. Gleiches gilt für den Medienstandort insgesamt.

    Die Koalition wird prüfen, wie die lokalen Radio- und Fernsehanbieter gefördert werden können.

    Im Kontext der Weiterentwicklung des Medienstandortes Thüringen legt die Koalition ein Augenmerk auf die Unterstützung des Bereiches App-Entwicklung.

    Bürgermedien

    Für eine pluralistische Gesellschaft sind Bürgermedien unverzichtbar.
    Wir setzen uns für eine langfristige Unterstützung der Strukturen der Bürgermedien sowie weiterer alternativer Formen selbstorganisierter Medienprojekte in Thüringen ein.

    Die Koalition will die Bürgermedien weiter stärken, damit sie den neuen journalistischen Auftrag durch das Thüringer Landesmediengesetz auch umsetzen können.

    Gleichzeitig wird geprüft, ob und wie die Zulassung nicht kommerzieller Radio- und Fernsehanbieter durch die Thüringer Landesmedienanstalt vereinfacht werden kann.

    Runder Medien-Tisch

    Öffentlich-rechtliche und private Medienproduzenten garantieren die Medienvielfalt. Sie sind für eine demokratische und leistungsfähige Medienlandschaft in Thüringen unerlässlich. Die Koalition wird deshalb zum Austausch zwischen Medienschaffenden, Medienanbietern, Verbänden und der Landesregierung einen runden Medien-Tisch einberufen.

  • 6.3 Netzpolitik

     
    Netzneutralität / Internet als Lebensraum

    Der Zugang zu digitalen Netzen und deren Inhalten gehört zur Daseinsvorsorge. Er ist eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme demokratischer Rechte und gesellschaftlicher Teilhabe. Die drei Parteien sprechen sich gegen jegliche Zensurversuche im und Überwachung des Internets aus. Es gilt der Grundsatz „Löschen statt sperren“.

    Die Koalition ist sich in der Ablehnung von Eingriffen in die informationelle Selbstbestimmung (insbesondere Vorratsdatenspeicherung, Online-Durchsuchungen, Staatstrojaner, sowie deep-packet-inspection privater und öffentlicher Stellen) einig. Wir werden jegliche – auch rechtliche und gerichtliche – Möglichkeiten ausschöpfen, um die Einführung und / oder Nutzung der genannten Eingriffe in Thüringen zu verhindern. Wir setzen uns für verstärkte Medienbildung und Aufklärung, insbesondere bezüglich Datenschutz, informationellem Selbstschutz und Selbstbestimmung und vor unkontrollierter Profilbildung durch Big-Data-Algorithmen ein.

    Die Koalition sieht die Netzneutralität, d.h. die gleichwertige Übertragung von Daten ungeachtet ihrer Herkunft, ihres Zieles, ihres Inhalts, verwendeter Anwendungen oder verwendeter Geräte als fundamentalen Bestandteil der freien Meinungsäußerung im Internet. Alle Bestrebungen, die Netzneutralität zu beschränken, werden abgelehnt. Für Verstöße gegen die Netzneutralität sollen in Abstimmung mit der Bundesebene angemessene und wirksame Sanktionsmöglichkeiten entwickelt werden. Eine gesetzliche Fixierung der Netzneutralität wird für nötig gehalten. Wir werden prüfen, ob im Rahmen des Breitbandausbaus die Vergabe von Fördermitteln an die Wahrung der Netzneutralität geknüpft werden kann.

    Jugendmedienschutz

    Die Koalition will den Jugendmedienschutz, insbesondere im Internet, stärken. Wir sind davon überzeugt, dass technische Restriktionen nicht die Medienkompetenz von Eltern, Kindern und Jugendlichen ersetzen können Wir wollen eine zeitgemäße Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages, welche den Leitsatz, dass Jugendmedienschutz nicht die freien Strukturen des Internets beeinträchtigen darf, berücksichtigt.

    Wir werden die Medienkompetenz als Schlüsselqualifikation quer durch alle Altersgruppen fördern. Die Förderung der Medienkompetenz soll ihren Niederschlag auch in der schulischen Ausbildung finden. Entsprechende Ausbildungsmodule für Schülerinnen und Schüler, aber auch für Lehramtsanwärterinnen und -anwärter sowie Fortbildungsmodule für Lehrkräfte sollen ebenso implementiert werden wie zu erstellende Unterrichtsmaterialien für diese Bereiche. Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist in diese Prozesse einzubinden.

    Hier werden gerade in der weiteren Befassung mit dieser Thematik die Herausbildung dieser Querschnitts- und Schlüsselqualifikation bei allen Mediennutzern sowie das Verständnis für den Umgang mit den Medien weiterhin zu fördern sein. Dies schließt den Umgang mit freier Software ausdrücklich mit ein. Netzwerkpartner sind die Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) und das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (Thillm) in Kooperation mit dem Bildungs- und Wissenschaftsressort.

    Breitbandausbau / Kommunales WLAN

    Die „Breitbandstrategie Thüringen 2020“ wird – in engerer Zusammenarbeit mit den Kommunen – fortgeführt. Hierzu werden Mittel aus den Europäischen Fonds verstärkt eingesetzt. Es werden Vereinbarungen mit dem Bund gesucht, um dessen Ziele in Bezug auf einen forcierten Breitbandausbau auch in Thüringen zeitnah zu realisieren und so die Ausbaugeschwindigkeit zu erhöhen. Besondere Anstrengungen werden wir dabei auf den Ausbau im ländlichen Raum richten. Für den schnellstmöglichen Glasfaserausbau (FttH) ist eine Förderung wichtig. Wir verstehen den Zugang zu schnellem Internet als Teil der Daseinsvorsorge und wollen flächendeckend einen gleichwertigen Netzzugang in engem Austausch mit den Kommunen mit unterschiedlichsten Maßnahmen (wie bspw. Verlegung von Leerrohren bei Bauvorhaben) fördern.

    Die Koalition unterstützt bürgerschaftliches Engagement im Bereich des Netzzugangs. Freifunkinitiativen in Thüringen sollen stärker gefördert und beraten werden. Ebenso werden die Kommunen bei Einrichtung öffentlicher WLAN-Netze unterstützt.

    Zur Herstellung von Rechtssicherheit setzt sich die Koalition auf Bundesebene für die Abschaffung der Störerhaftung für die privaten und kommunalen Anbieter freier Netzzugänge ein, wobei das Auferlegen von Datensammlungspflichten vermieden werden muss. Die Koalition wird ein Modellprojekt zum „Kommunalen WLAN“ und „WLAN im ÖPNV“ einrichten.

    E-Government

    Die Möglichkeiten der digitalen Kommunikation sollen seitens der Thüringer Behörden besser genutzt werden. Dazu sind die Onlineportale auszubauen, Dokumente und Webangebote sollen möglichst durchgängig barrierefrei, nur in technisch begründeten Ausnahmen barrierearm gestaltet sein. Die zukünftige Regierung arbeitet darauf hin, dass alle Behördenangelegenheiten in Zukunft auch online erledigt werden können, soweit dies gesetzlich möglich und der Schutz persönlicher Daten gewährleistet ist. Dazu sollen die Kommunen bei der Umstellung auf elektronische Verfahren unterstützt werden. Die Koalition setzt den Landtagsbeschluss „End-to-End-verschlüsselte-Kommunikation“ in allen Landesbehörden umgehend um.

    Die Koalition wirkt darauf hin und unterstützt die Kommunen dabei, Angebote für die gesicherte (End-to-end-verschlüsselte und signierte) Bürger-Behörden-Kommunikation vorzuhalten. Thüringen wird sich umfangreich an der bundesweiten Datenplattform „GovData“ beteiligen und die dort eingespeisten Daten mit offener Lizenz zur Verfügung stellen, sodass den Bürgerinnen und Bürgern ein zentrales Informationsregister zur Verfügung gestellt wird, das den Open-Data-Prinzipien völlig entspricht.

    Open Source / Open Access

    Die Koalition unterstützt und fördert den Ausbau freier Software. Die Thüringer Hochschulen bieten hier umfangreiche Potenziale, die durch gezielte Forschungsförderung – insbesondere auch Techniken zur Wahrung der informationellen Selbstbestimmung – weiter gestärkt werden sollen. Darüber hinaus soll eine Aufnahme von FLOSS-Kriterien in die Vergabebestimmungen geprüft werden.

    Die Koalition unterstützt und fördert das Verfügbarmachen frei zugänglicher digitaler Inhalte. Gemäß dem OpenAccess-Ansatz sollen zukünftig insbesondere wissenschaftliche Informationen und wissenschaftlich erhobene Daten, die mit öffentlichen Geldern durch staatliche Stellen, Forschungseinrichtungen oder private Unternehmen gewonnen werden, der Allgemeinheit frei zur Verfügung gestellt werden, wenn nicht rechtliche Gründe dagegen sprechen. Dabei muss darauf geachtet werden, dass Autorinnen und Autoren nicht schlechter gestellt werden.