Koalitionsvertrag

7. Landesentwicklung / Infrastruktur

Die Politik der Koalition orientiert sich am Leitbild einer Nachhaltigen Entwicklung. Die Thüringer Nachhaltigkeitsstrategie wird fortgeschrieben, in allen Politikbereichen durch entsprechende Aktionspläne umgesetzt und über die erzielten Wirkungen regelmäßig berichtet.

Bestehende Institutionen und Instrumente der Zusammenarbeit des Landes mit Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft sollen weiterentwickelt und ausgebaut werden. Der Beirat zur Nachhaltigen Entwicklung soll stärker als bisher Plattform für den Austausch und die Kooperation von staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren werden.

  • 7.1 Gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen

     

    Thüringen ist geprägt durch starke urbane und attraktive, leistungsfähige ländliche Räume. Sie unterliegen jeweils unterschiedlichen Herausforderungen und erfüllen spezifische Funktionen für die Thüringerinnen und Thüringer, die Unternehmen sowie für die Gäste unseres Landes. Die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Landesteilen macht differenzierte Lösungen für jede Region erforderlich.

    Zur Sicherung der Daseinsvorsorge wollen wir die regionale und interkommunale Kooperation ausbauen, insbesondere auf den Gebieten der Bildung, der Gesundheit und Pflege, beim Nahverkehr, der Ver- und Entsorgung sowie der Kommunikation.

    Wir wollen die vorgesehene Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform insbesondere dazu nutzen, eine stabile und zukunftsfähige öffentliche Daseinsvorsorge in allen Landesteilen zu gewährleisten. Im Dialog mit den kommunalen Akteuren sowie den Bürgerinnen und Bürgern soll diskutiert und entschieden werden, wie die Grundversorgung in ländlichen Zentren und größeren Orten konzentriert werden kann.

  • 7.2 Ressortübergreifende Abstimmung bei der Landesentwicklung / Landesplanung

     

    Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten, bestehende Programme und Modellprojekte, die bislang von Ministerien und Kommunen genutzt bzw. entwickelt wurden, sind daraufhin zu überprüfen, ob sie aufeinander abgestimmt sind, einen effektiven Mitteleinsatz garantieren und dazu geeignet sind, die Stadt-Umland-Kooperation zu verbessern.

    Die für Landesentwicklung und Infrastruktur sowie für Soziales zuständigen Ministerien werden in Zusammenarbeit mit den Kommunen Maßnahmen und Instrumente der Verknüpfung von Sozialplanung mit Raum- bzw. Landesentwicklung konzipieren. Bei der Fortschreibung der Regionalpläne soll der Teil Energie – soweit möglich – vorgezogen werden, um den kontinuierlichen Ausbau der Windenergie sicherzustellen. Bei der Umsetzung des Landesentwicklungsplans 2025 (LEP) sowie der Anpassung der Regionalpläne an den LEP streben wie eine frühzeitige Beteiligung von Kommunen, Bürgerschaft, Institutionen und Verbänden an. Sicher gestellt wird durch partielle Fortschreibungen oder Zielabweichungsverfahren, dass die Vorgaben des geltenden Landesentwicklungsplanes nicht in Konflikt zu den Fachplanungen stehen.

    Die Aufnahme von Regelungen zum untertägigen Bergbau und Hochwasserschutz wird geprüft. Zu prüfen ist ebenfalls, wie die Raumordnung zukünftig stärker mit dem Bau- und Kommunalrecht verbunden werden kann.

  • 7.3 Stadtentwicklungspolitik

     

    Die Koalition will den sozialen Zusammenhalt, die ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit und die effektive Nutzung von Brachflächen zur Vermeidung von Zersiedelung zum Maßstab ihrer Stadtentwicklungspolitik machen und mittels Förderung entsprechender Stadtentwicklungskonzepte voranbringen.

    Die Zusammenarbeit von kommunalen Gebietskörperschaften, die Intensivierung der Stadt-Umland-Beziehungen und die Stärkung der Regionalplanung sollen dauerhaft entwickelt und z.B. durch einen Landeswettbewerb gefördert werden.

    Die bestehenden Städtebau-Förderprogramme werden fortgesetzt. Der Fokus liegt insbesondere auf der Entwicklung sowohl von Innenstädten als auch städtischen Randlagen, der Förderung der Bürgerbeteiligung und nachhaltigem Bauen und Wohnen in der Stadt.

  • 7.4 Entwicklung ländlicher Räume

     

    Zur Lösung der Herausforderungen, vor denen die ländlichen Räume in den nächsten Jahren stehen, werden wir die ländliche Entwicklung als Querschnittsaufgabe unter aktiver Einbeziehung unterschiedlicher Ressorts praktizieren und konsequent umsetzen. Bestehende Instrumente (wie LEADER oder die IBA Thüringen) sollen verstärkt zur Entwicklung innovativer Ansätze unter aktiver Einbeziehung der Zivilgesellschaft genutzt werden.

    Die Einrichtung eines Multifonds für die nächste Förderperiode wird geprüft.

    Bürgerbeteiligung bei Infrastrukturprojekten

    Für die Planung großer Infrastrukturprojekte wird eine neue Planungskultur der Öffentlichkeitsbeteiligung und Konfliktvermeidung entwickelt.

    Das Landesplanungsgesetz wird novelliert, damit u.a. Zielabweichungsverfahren für Erneuerbare Energien vereinfacht werden.