Koalitionsvertrag

9. Landwirtschaft und Verbraucherschutz

  • 9.1 Landwirtschaft

     

    Die Landwirtschaft ist ein wichtiger und auch künftig unverzichtbarer Bestandteil der Thüringer Wirtschaftsstruktur. Sie ist ein Stabilitätsanker des ländlichen Raumes, sorgt als Produzentin hochwertiger Nahrungsmittel für Wertschöpfung und schafft Arbeitsplätze. Wir stehen für eine moderne Landwirtschaftspolitik, wollen nicht nur Wettbewerbsfähigkeit und Einkommen steigern bzw. stabilisieren, sondern die Lebensqualität im ländlichen Raum erhöhen, Umwelt- und Naturschutzziele einbeziehen und eine integrierte Entwicklungspolitik für die ländlichen Räume in den Fokus nehmen. Um die ökonomische Grundlage unserer landwirtschaftlichen Unternehmen zu verbessern, setzen wir uns für den Ausbau von Wertschöpfungsketten und die Diversifizierung der betrieblichen Einkommen ein. Auch die Direktvermarktung und die ökologische Produktion sollen zur höheren Wertschöpfung in ländlichen Räumen wesentlich beitragen.

    Wir werden dem anhaltenden Rückgang landwirtschaftlich genutzter/nutzbarer Flächen durch geeignete Maßnahmen entgegen wirken.
    Auch künftig wird sich die Landesregierung gegen Benachteiligungen Thüringer Landwirtschaftsbetriebe bei der Ausgestaltung der Förderpolitik von Bund und Europäischer Union einsetzen.

    Für die Fachkräftesicherung werden wir uns im Bereich der sogenannten Grünen Berufe einsetzen. Das gilt für die akademische, berufliche und verwaltungsinterne Ausbildung.

    Ökologische und konventionelle Landwirtschaft stärken

    In Thüringen werden ökologischer Landbau und konventionelle Landwirtschaft auf jeweils hohem qualitativem Niveau betrieben und tragen zur Wertschöpfung sowie zur Erhaltung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum bei. Wir wollen künftig sowohl dem ökologischen Landbau als auch regionalen Kreisläufen einen höheren Stellenwert als bisher einräumen, um deren Anteile nachhaltig zu steigern. Dazu werden wir speziell, verlässlich und dauerhaft fördern und einen Ökoaktionsplan erarbeiten, um regionale Vertriebs-, Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen zu stärken. Sowohl der ökologische Landbau als auch die konventionelle Landwirtschaft haben Anspruch auf Unterstützung und Förderung und müssen gleichermaßen den Erfordernissen von Klimaschutz, Umwelt- und Naturschutz, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit Rechnung tragen. Angestrebt wird, bis 2020 eine Anbaufläche von mindestens zehn Prozent der landwirtschaftlichen Fläche ökologisch zu bewirtschaften.

    Die Parteien werden unter diesen Maßgaben die seit 2014 geltenden Regelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Dialog mit den Verbänden begleiten und sich gegebenenfalls für Anpassungen einsetzen.

    Kofinanzierung der Förderprogramme / Keine Diskriminierung von Betriebsgrößen

    Die notwendige Kofinanzierung der Programme der EU und des Bundes zur Stärkung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums werden wir sichern.

    Der Fördermitteleinsatz wird weiterhin den spezifischen Betriebsgrößen in der Thüringer Landwirtschaft Rechnung tragen.

    Die Gründung kleinbäuerlicher Betriebe soll in geeigneter Weise unterstützt werden.

    Landwirtschaftsförderung / KULAP

    Landwirtschaftliche Betriebe sollen stärker als bisher die Möglichkeit erhalten, zusätzlich zu den klassischen Erträgen der Nahrungsmittel- und Energieproduktion auch Umwelt und Sozialleistungen zu erbringen, welche über die gute fachliche Praxis hinausgehen. Hierzu soll das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) kurzfristig finanziell aufgewertet werden. Die dafür notwendigen Mittel werden insbesondere im Rahmen des ELER gewonnen. Die KULAP-Förderung wird dahingehend umgestellt, dass vorrangig Leistungen, die einen Mehrwert für die biologische Vielfalt, für die Umwelt und für den Tierschutz haben, gefördert werden.

    Die Förderung benachteiligter Gebiete bleibt erhalten.

    Tiergerechte Nutztierhaltung / Intensivtierhaltung

    Die Thüringer Landwirtschaft braucht Produktions- und Tierhaltungsformen, die bestehende Ressourcen auf nachhaltige Weise nutzt und die ländlichen Räume nicht belastet. Nur Tier- und artgerechte Haltungsformen werden unterstützt.

    Die Landesregierung unterstützt die weitere Entwicklung einer flächengebundenen, tiergerechten Tierzucht und -haltung. Damit werden stoffliche Kreisläufe in den Betrieben und Regionen gestärkt, eine tiergerechte und maßvolle Tierhaltung vorangebracht und Umwelt und Anwohner geschützt.

    Den weiteren Zubau großer Intensivtierhaltungsanlagen wird die Koalition nicht unterstützen. Die Förderung von Stallbauvorhaben soll so ausgerichtet werden, dass die Einhaltung strenger Kriterien des Tierwohls sowie die Unterschreitung der Schwellenwerte nach dem BImSchG mit Zuschlägen versehen wird. Die Landesregierung setzt sich im Bund dafür ein, spezifische flächenbezogene Tierhöchstgrenzen für landwirtschaftliche Betriebe und Regionen zu entwickeln.

    Die Koalition plant, eine Tierwohlstrategie in der Nutztierhaltung zu erarbeiten und umzusetzen. Die Haltungsbedingungen sollen darauf ausgerichtet werden, die Tiergesundheit zu verbessern und den Antibiotika-Einsatz zu reduzieren. Unnötige Tiertransporte sollen vermieden sowie Qualzuchten beendet werden.

    Die Kommunen sollen in der Anwendung planungsrechtliche Möglichkeiten zur angemessenen Steuerung von Intensivtierhaltungen besser unterstützt werden.

    Die Öffentlichkeitsbeteiligung während des Planungs- und Genehmigungsverfahrens von Großmastanlagen ist zu verbessern. Zudem sollen Kriterien wie die ortsnahe Gülleverwertung eingeführt werden.

    Um die Emissionen zu verringern, strebt die Koalition die Einführung eines Filtererlasses an und wird dabei die Erfahrungen anderer Bundesländer einbeziehen.

    Bioprodukte / Erzeugergemeinschaften / Direktvermarktung / Gentechnik in der Landwirtschaft / Nachhaltigkeit

    Wir wollen die Thüringer Landwirtschaft dabei unterstützen, die heimische Nachfrage nach Bioprodukten zu decken und dabei die gesamte Wertschöpfungskette einzubeziehen.

    Thüringer Landwirtinnen und Landwirte und die Agrarwirtschaft sollen dabei unterstützt werden, die einschlägigen Schlachtverordnungen so umsetzen zu können, dass die regionale Schlachtung in Thüringen wieder ermöglicht wird.

    Erzeugergemeinschaften und Bündelungsinitiativen, einschließlich genossenschaftlicher Organisationsformen, sollen gestärkt werden, um die Marktstellung der Landwirtinnen und Landwirte zu verbessern und faire Marktbedingungen zu unterstützen.

    Die Rahmenbedingungen für die Direktvermarktung Thüringer Landwirtschaftsprodukte sind zu verbessern.

    Wir werden uns dafür einsetzen, dass in Thüringen kein Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen genehmigt wird. Wir treten für die Stärkung der Mitbestimmungsrechte der Regionen gegen den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVO) ein und streben den Vorsitz im Europäischen Netzwerk der gentechnikfreien Regionen an. Bei Saatgut, Futter- und Lebensmitteln setzen sich die Parteien für die Vermeidung von Verunreinigung durch gentechnisch veränderte Organismen ein. Eine klare Kennzeichnung soll Verbraucherinnen und Verbraucher die Wahl ermöglichen.

    Die Parteien streben gemeinsam mit anderen Ländern über den Bundesrat klare Haftungsregelungen bei Schäden durch den Anbau von GVO sowie eine Kennzeichnungspflicht für Tierprodukte an, die mit gentechnisch veränderten Stoffen gefüttert wurden. Die Landesregierung setzt sich auf Bundesebene für eine bundesweit einheitliche Regelung zu nationalen Anbauverboten (opt-out) für in der EU zugelassene gentechnisch veränderte Pflanzen ein.

    Bienenschutz / Biodiversität

    Die Koalition will die Thüringer Landwirtschaft durch geeignete Maßnahmen bienenfreundlich gestalten. Auf Flächen der öffentlichen Hand, auch von Städten und Kommunen soll die Anlage von bienenfreundlichem Grün unterstützt werden. Initiativen für ein Verbot bienengefährdender Pflanzenschutzmittel werden auf Bundesebene unterstützt.

    Um den besonders gravierenden Artenschwund in der Agrarlandschaft zu stoppen, wird das Land Projekte zur Verbesserung der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft besonders unterstützen.

  • 9.2 Wald, Jagd und Forstwirtschaft

     

    Wir wollen den Erhalt und die Zustandsverbesserung unseres Waldes sowie die Entwicklung einer nachhaltigen und naturgemäßen Waldbewirtschaftung. Wir wollen den begonnenen Waldumbau zu ökologisch wertvollen Mischwäldern konsequent fortführen. Dabei soll allen Funktionen des Waldes gleichermaßen Rechnung getragen werden. Wir unterstützen einen Waldumbau zur Schaffung klimastabilerer Wälder mit einem breiten, standortheimischen Baumartenspektrum. Die Koalition lehnt eine Privatisierung des Landeswaldes ab.

    Die Wälder in Thüringen sollen robuster gegen klimatische Veränderungen gemacht werden. Dazu wollen wir vorwiegend Dauerwälder mit Mischbaumarten aus standorteinheimischen Baumarten befördern.

    Die Wertschöpfung der Forstwirtschaft soll weiter ausgebaut werden.

    Wir wollen die Gemeinschaftsforstämter erhalten und sicherstellen, dass die Förster als Mittler zwischen privaten Waldbesitzern und der Holzindustrie helfen, alle Waldteile nachhaltig zu nutzen.

    An der eigentumsübergreifenden Holzvermarktung soll festgehalten werden. Wir werden die Mobilisierung von Holzeinschlägen in weiteren Privatwaldflächen auf den Weg bringen. Die Entwicklung der ThüringenForst – Anstalt öffentlichen Rechts werden wir weiter unterstützen und begleiten. In der Folge sollen ein Personalentwicklungskonzept auf den Weg gebracht und zusätzliche Finanzierungsquellen und Geschäftsfelder, etwa durch Anlagen zur Energieerzeugung im Wald, schnellstmöglich erschlossen werden.

    Die ökologische Vielfalt und der ökonomische Wert des Staatswaldes sollen gesteigert werden. Dazu soll der Thüringer Staatswald schrittweise nach den Kriterien des ForestStewardship Council (FSC) zertifiziert werden. Hierzu wird ein Konzept und ein Zeitplan gemeinsam mit ThüringenForst – Anstalt öffentlichen Rechts erarbeitet und in Abständen evaluiert.

    Die Jagd soll sich an ökologischen und wildbiologischen Grundsätzen orientieren und den neuesten Erkenntnissen der Jagdpraxis, Werten des Tierschutzes und Erfordernissen der Lebensmittelhygiene Rechnung tragen. Der Wildbestand soll sich an der Winter-Äsungskapazität des Lebensraums orientieren.

    Das Thüringer Jagdgesetz wird einem offenen Diskussionsprozess unterzogen. Jagd und Wildtiermanagement werden in diesem Prozess ebenso wie die Belange der Waldentwicklung berücksichtigt. Bei der Bejagung von Flug- und Niederwildarten wird die Verwendung von Bleischrot untersagt.

  • 9.3 Verbraucherschutz und Verbraucherzentrale

     

    Wir werden den Verbraucherschutz in Thüringen stärken. Verbraucherinnen und Verbraucher benötigen zum Ausgleich der Informationsasymmetrie gegenüber den Unternehmen unabhängige Informationen, Beratung, handlungsfähige Kontrollbehörden, Bildung und Rechte, um selbstbestimmte Entscheidungen treffen zu können.

    Die Thüringer Verbraucherzentrale werden wir deshalb besser ausstatten. Ihr soll durch einen mehrjährigen Rahmenvertrag mittelfristige Planungssicherheit gegeben und das Beratungsnetz so entwickelt werden, dass der ländliche Raum besser berücksichtigt wird. Einnahmen aus Abmahnungen sollen bei der Verbraucherzentrale ohne Einfluss auf die staatlichen Zuwendungen verbleiben.

    Fachspezifische Institutionen und Portale der Verbraucheraufklärung, wie z.B. Patienteninformationssysteme, Pflegestützpunkte oder zur Gewährleistung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, will das Land in geeigneter Form unterstützen.

    Die Verbesserung der Kita- und Schulverpflegung ist für die Landesregierung weiterhin ein wichtiges Anliegen.

    Marktwächter / Rechtsberatung im Pflegebereich / Stiftungsprofessur

    Initiativen und Vorschläge, die dazu beitragen, die Verbraucherorganisationen zu Marktwächtern insbesondere in den Bereichen Energie, Finanzdienstleistungen, Digitalisierung und internetbasierte Kommunikation sowie Gesundheit und Ernährung zu entwickeln, wollen wir unterstützen. So sollen Märkte beobachtet, über unlautere Geschäftspraktiken informiert und Missstände an die Aufsichtsbehörden weitergeben werden.

    Gemeinsam mit der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und der Verbraucherzentrale wollen wir die Rechtsberatung im Pflegebereich verbessern, die Qualitätstransparenz der Pflegeheime intensivieren und insbesondere einheitliche Qualitätsstandards durchsetzen.

    Die Landesregierung setzt sich für die Einrichtung einer Stiftungsprofessur für Verbraucherschutz an einer Fachhochschule im Land ein.

    Veterinär- und Lebensmittelüberwachung

    Wir wollen dafür Sorge tragen, dass die amtliche Veterinär- und Lebensmittelüberwachung ihre für den Verbraucherschutz wichtige Arbeit wirkungsvoller ausführen kann. Ihre Struktur und Zuordnung werden mit dem Ziel der Verbesserung der Leistungsfähigkeit geprüft. Die personelle und technische Ausstattung der Kontroll- und Aufsichtsbehörden ist zu verbessern, ebenso die Krisenreaktionsfähigkeit, um auf Veterinär- oder Lebensmittelsicherheitsvorfälle mit überregionaler Bedeutung angemessen reagieren zu können.

    Die Kommunikation sowie der fachliche Austausch mit dem Landeskriminalamt (LKA) und den Staatsanwaltschaften soll kontinuierlich gestaltet werden. Das Landesamt für Verbraucherschutz hat dabei eine koordinierende und bündelnde Funktion.

    Verbesserung der Kennzeichnung von Lebensmitteln

    Die Lebensmittelkennzeichnung ist zu verbessern. Produktinformationen müssen für Verbraucher verständlich und dürfen nicht irreführend sein. Dazu gehören auch nachvollziehbare Herkunftsangaben. Die Landesregierung wird entsprechende Erfahrungen des Bundes und anderer Länder prüfen.

    Tierschutz

    Die Koalition unterstützt alle Maßnahmen, die zu einer konsequenten Umsetzung des Tierschutzes als mittelbarem Staatsziel beitragen. Ob in Privathaushalten oder in Gewerbebetrieben sollen Tiere tiergerecht gehalten werden, um ihnen Leid und Schmerz zu ersparen.

    Nach dem Vorbild des Landes Berlin wird die Etablierung eines Forschungspreises für Alternativen zu Tierversuchen angestrebt. Die Zielbestimmung „Alternativen zu Tierversuchen“ wollen wir im Tierschutzgesetz auf Bundesebene verankern.

    Wir werden prüfen, inwieweit die Arbeitsbedingungen der Tierheime in Thüringen verbessert werden können.

    Die Haltung und Dressur von Wildtieren muss nach Maßstäben eines zeitgemäßen Tierschutzes neu geregelt werden.

    Das Land Thüringen wird im Bundesrat auf ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände hinwirken.