Petitionsplattform des Thüringer Landtages: Missbrauch verhindern – Beteiligung stärken

Thomas Heine
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Nachweislich wurde die Petition der Stadt- und Kreisrätin der LINKEN Sonneberg Isolde Baum initiierten Petition zum Stopp die Erschließung des Industriegebietes Sonneberg Süd-Rohof auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtages von Unbekannten mindestens im Namen eines Dritten, ohne dessen Wissen unterzeichnet. Dieser Vorfall, zumal auch eine Person des öffentlichen Lebens in Sonneberg betreffend ist geeignet, die gesamten Zeichnungen der Petition zu diskreditieren. Er wirft erhebliche Zweifel an der auf der Plattform eingesetzten Authentifizierung bei der Registrierung von Benutzerinnen und Benutzern auf.

Dies ist ein unerhörter Vorgang, der nicht nur die Petitionszeichnungen ins Zwielicht, sondern das Instrument der Online-Petition beim Thüringer Landtag in der jetzigen Form generell Frage stellt. Dies auch deshalb, weil die Aufdeckung dieses Vorfalles keineswegs zwangsläufig war. Auch das Szenario einer fingierten Registrierung und Unterzeichnung der Petition, deren ‚Entdeckung‘ in Kenntnis der unzureichenden Benutzer-Authentifizierung bewusst provoziert wurde, ist denkbar. Davon gehe ich zwar nicht aus, aber diese Möglichkeit kann in einer sachlichen Gesamtbetrachtung nicht ausgeschlossen werden.

Dennoch sehe ich die Petition als solche nicht gefährdet. Immerhin sind ja schon im Vorfeld der Petition mehr als 2.500 Unterschriften zur Unterstützung des Anliegens gesammelt und an den Petitionsausschuss übergeben worden. Dass nach reichlich der Hälfte der Zeichnungsfrist weit weniger als die Hälfte der geforderten 1.500 Online-Zeichnungen eingegangen sind, dafür sehe ich eine ganze Reihe von Ursachen:

  1. Die ausschließliche Fokussierung auf Email-Adressen als Voraussetzung für die Registrierung auf der Plattform und die letztlich zur Mitzeichnung von Petitionen nötig ist, ist nicht zeitgemäß, sondern schließt einen erheblichen Teil der Bürgerinnen und Bürger aus. Alternativ muss es auch die Möglichkeit geben, sich zumindest mit seiner Telefonnummer oder seinen elektronischen Personalausweis registrieren zu können.
  2. Auch die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten der Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern einer Petition sehe ich kritisch. Die Pflicht der Veröffentlichung von Vor- und Familiennamen, Wohnort und Postleitzahl eines Zeichners/in halte ich in hohem Maße für bedenklich. Insbesondere in kleineren Gemeinden sind so Rückschlüsse auf zeichnende Personen problemlos möglich. Auch dies stellt eine nicht zu unterschätzende Barriere dar und sie steht auch im Widerspruch zu anderen Instrumenten der Mitbestimmung und Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an öffentlichen Verfahren. Niemand würde doch auf die Idee kommen die genannten Daten aller Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern eines Bürgerbegehrens aus den Unterschriftslisten zu herauszuziehen und zu veröffentlichen. Nur, weil es auf der Petitionsplattform ohne Aufwand machbar ist, heißt das nicht, dass man es auch machen sollte.
  3. Zu guter letzt ist die technische Anbindung und Umsetzung, die Benutzerführung und Bedienfreundlichkeit der Petitionsplattform alles andere als auf dem Stand der Technik

Beruflich begleite ich seit vielen Jahren die technische Entwicklung von Internetplattformen öffentlicher Verwaltungen in ganz Deutschland und ich weiß, dass insbesondere diese Online-Angebote im hohen Maßen gesetzlichen Mindestanforderungen genügen müssen, was die Verwaltungen mitunter zu erheblichen Anstrengungen zwingt, sei es in Hinblick auf Datenschutz, barrierefreien Zugang aber auch das veränderte Nutzungsverhalten hin zu mobilen Endgeräten. Dieser Herausforderung muss sich auch die Thüringer Landtagsverwaltung stellen, gerade dann, wenn es um ein solch bedeutendes Instrument der Mitbestimmung geht. Hier war Thüringen Vorreiter und ist es mit der Grund-Idee immer noch, nicht nur eine Plattform zur Einreichung von Online-Petitionen zu schaffen, sondern auch ein aktives Mitzeichnen von Petitionen zu ermöglichen.

Auch deshalb habe ich nun selbst eine Petition auf den Weg gebracht. Ziel dieser Petition ist die Petitionsplattform des Thüringer Landtages zu einer wirklich barrierefreien, nach Stand der Technik manipulationssicheren und benutzer_Innenfreudlichen Plattform zu entwickeln. Sollte die Petition zugelassen, das Quorum aber nicht erreichen werden, wäre dies der beste Beweis für deren Notwendigkeit, denn gegen mehr Mitbestimmung kann man doch nichts haben, oder?