Zur Übergabe des Tätigkeitsberichtes des Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Vor der heutigen Übergabe des Tätigkeitsberichtes des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung äußert sich Karola Stange, stellvertretende Vorsitzende und Sprecherin für Menschen mit Behinderung und Inklusion der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag: „Die Erstellung des Tätigkeitsberichts ist eine herausfordernde, aber wichtige Sachstandsanalyse, die gleichzeitig auch eine Vorausschau auf künftige Handlungsfelder gibt. Der Bericht umfasst die Jahre 2019 bis 2023 und dokumentiert den Einsatz von Joachim Leibiger für Menschen mit Behinderung im Freistaat. Ich möchte an dieser Stelle meinen herzlichen Dank für seine Arbeit aussprechen.“

Vor der heutigen Übergabe des Tätigkeitsberichtes des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung äußert sich Karola Stange, stellvertretende Vorsitzende und Sprecherin für Menschen mit Behinderung und Inklusion der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag:

„Die Erstellung des Tätigkeitsberichts ist eine herausfordernde, aber wichtige Sachstandsanalyse, die gleichzeitig auch eine Vorausschau auf künftige Handlungsfelder gibt. Der Bericht umfasst die Jahre 2019 bis 2023 und dokumentiert den Einsatz von Joachim Leibiger für Menschen mit Behinderung im Freistaat. Ich möchte an dieser Stelle meinen herzlichen Dank für seine Arbeit aussprechen.“

Die Abgeordnete verweist auf maßgebliche Schritte der rot-rot-grünen Landesregierung, um spürbare Verbesserungen für Menschen mit Behinderung in Thüringen zu erreichen: „Ein Meilenstein in der Behindertenpolitik war die Einführung und Erhöhung des Sinnesbehindertengeldes. Um Verbesserung bei der baulichen Barrierefreiheit zu erreichen, wurde ein Förderprogramm aufgelegt, um die Infrastruktur in Thüringen für Menschen mit und ohne Behinderungen barrierefrei zu gestalten und Barrieren zu reduzieren.“

Gleichzeitig aber sind einige Maßnahmen noch nicht ausreichend umgesetzt, meint Stange abschließend: „Wir haben noch immer einzelne Kommunen, die keine kommunalen Aktionspläne und Beauftragte oder Beiräte für Menschen mit Behinderungen aufgestellt haben. Für die Inklusion vor Ort, die Teilhabe und Mitbestimmung von Menschen mit Behinderung ist dies jedoch dringend notwendig und sollte zeitnah geschehen.“