Das Volksbegehren und die CDU

Manfred Eichhorn

CDU ignoriert mit einem Gesetz, das sie gegen den Willen der Opposition beschloss

Dieses Gestz sieht vor, dass Bürger bei kommunalen Belangen künftig nur dann mitentscheiden, wenn sie ihre Unterschrift für ein Bürgerbegehren - das ist ein Volksbegehren auf kommunaler ebene - in Amtsstuben leisten.
Die Linksfraktion nannte es lächerlich, dass Bürger seine Unterschrift für ein Anliegen, das sich eventuell gegen den amtierenden Bürgermeister richtet, in dessen Amtstube leisten sollen.

Hierzu und zum Volksbegehren " Für mehr Demokratie in Thüringer Kommunen äußert sich die Regionalbeauftragte Astrid Nerlich:
Es ist schon ein starkes Stück, was durch die CDU-Mehrheitsfraktion im Thüringer Landtag beschlossen wurde.
Nachdem das Bündnis "Für mehr Demokratie in Thüringer Kommunen" vom 20. März bis 19. Juli diesen Jahres in unserem Kreis 8410 Bürger (das sind 15,65% aller Wahlberechtigten) Unterschriften gesammelt hatte, soll das jetzt alles in Frage gestellt werden. Ziel des Volksbegehrens ist eine Senkung der Hürden für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auf sieben Prozent der Stimmberechtigten. Das neue Gesetz bestimmt nun für Bürgerbegehren in Thüringen als einziges Bundesland die Amtseintragung. Es gibt auf der ganzen Welt keinen einzigen Staat, in dem sich die Bürger zur Unterstützung eines Bürgerbegehrens in die Rathäuser bemühen müssen!
Wer die Bürger für die Unterstützung eines Bürgerbegehrens auf`s Amt zwingt, der will
das Gespräch zwischen den Menschen abwürgen und hat den Sinn der direkten Demokratie nicht begriffen.
Wer so mit Volkes Stimme umgeht, verliert das Vertrauen und gehört in die Opposition.