Hartz-Urteil: Gesetzgeber muss justizunwürdige Deals unterbinden

Astrid Nerlich

Das Urteil im Strafverfahren gegen den ehemaligen VW-Personalvorstand Peter Hartz hat bei Tausenden Menschen auch in unserem Landkreis große Empörung und Unverständnis ausgelöst.

Während ein Bezieher von Arbeitslosengeld mit eklatanten Bestrafungen rechnen muß, wenn er Einnahmen nicht angibt und dann „Sozialmißbrauch“ betreibt, erhält ein hochrangiger Vertreter der Wirtschaft eine lächerliche Strafe, die ihn selbst überhaupt nicht kratzt.

Das Urteil im Strafverfahren gegen den ehemaligen VW-Personalvorstand Peter Hartz hat bei Tausenden Menschen auch in unserem Landkreis große Empörung und Unverständnis ausgelöst.
Während ein Bezieher von Arbeitslosengeld mit eklatanten Bestrafungen rechnen muß, wenn er Einnahmen nicht angibt und dann „Sozialmißbrauch“ betreibt, erhält ein hochrangiger Vertreter der Wirtschaft eine lächerliche Strafe, die ihn selbst überhaupt nicht kratzt.
Empörend ist für mich dabei auch der Umstand, dass es genau dieser Peter Hartz ist, der maßgeblich an der Schaffung und Erarbeitung der gesetzlichen Grundlagen für das Arbeitslosengeld 2 beteiligt war.
Nach der „Justizaffäre“ Mannesmann zeigt auch das Ende des Hartz-Prozesses: Die justizunwürdige Praxis, Wirtschaftsstrafverfahren im großen Umfang mittels so genannter Deals einvernehmlich zu beenden, muss durch den Gesetzgeber unterbunden werden. Durch einen "Handel mit der Gerechtigkeit" lässt sich kein Rechtsfrieden herstellen. Ein solches Verhalten verletzt das allgemeine Gerechtigkeitsempfinden Die Bundstagsfraktion meiner Partei DIE LINKE. wird entsprechende Initiativen ergreifen.
Das vom Gericht verhängte Strafmaß von zwei Jahren auf Bewährung und einer Geldstrafe von 576.000 Euro ist angesichts einer Vielzahl von Fällen der Untreue und der Begünstigung eines Betriebsrats unvertretbar niedrig. Bei Schadenssummen von mehr als 2,5 Millionen Euro, die sich aus Tathandlungen über einen Zeitraum von zehn Jahren ergeben, werden üblicherweise Freiheitsstrafen nicht unter zehn Jahren verhängt. Daran kann auch der Umstand nichts ändern, dass Peter Hartz nicht vorbestraft ist. Sein Geständnis kann schon deswegen keine besondere entlastende Wirkung entfalten, weil er nicht einmal die Kraft gefunden hat, es selbst vorzutragen, sondern es nur durch einen Verteidiger vorlesen ließ. Wir leben in einem Rechtsstaat, bei diesem Urteil fällt es aber schwer, daran weiterhin zu glauben.

Astrid Nerlich
Kreisvorsitzende der Linkspartei.PDS