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Hartz IV-Bescheid - Was nun? - Teil 2

Maritta Böttcher

Die Bundesagentur für Arbeit verschickt in diesen Tagen an Sie die Bescheide nach dem so genannten SGB II, besser bekannt unter Hartz IV. Im SGB II werden die bestehenden Regelungen zum Bezug von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe neu festgelegt.

Auf Grund der vielen Anfragen zum weiteren Umgang mit Hartz IV gebe ich euch heute folgende Information:

Was Klagen angeht, möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass zuerst ein Widerspruch gemacht werden muss und erst bei Ablehnung desselben beim Sozialgericht geklagt werden kann.

Den Rechtsweg muss allerdings jede/r selbst und höchstpersönlich gehen. Wenn es um eine anwaltliche Beratung geht, können Berechtigte und Bedürftige beim Amtsgericht eine Beratungshilfe beantragen. Bezüglich der Klage selbst kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Auch Rechtsschutzversicherungen können hier greifen. Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder in einzelnen Vereinen und Verbänden kann dabei ebenfalls hilfreich sein.

In einem weiteren Gespräch mit dem Vorsitzenden des Arbeitslosenverbandes, dem Rechtsanwalt Wende und dem Bundesgeschäftsführer wurden weitere Schritte beraten.

1. Es wird der Versuch unternommen, mit der Bundesagentur für Arbeit zu einer Übereinkunft zur Akzeptanz von Musterverfahren bzw. Musterklagen in Bezug auf die Verfas-sungsmäßigkeit von Hartz IV und die zu erwartende Vielzahl von Widersprüchen und Klagen zu gelangen. Dies hat fol-genden Hintergrund: Sollte es zu einigen Musterklagen kommen, können tausende Klägerinnen und Kläger bzw. sich in Widerspruchsverfahren Befindliche – sofern sich ihr Einwand auf die Ver-fassungsmäßigkeit von Hartz IV bezieht -  ihre Klagen bzw. Widersprüche ruhen lassen – bis zu einer höchstrichterlichen Entschei-dung durch das Bundesverfassungsgericht. Dessen Entschei-dung betrifft dann alle Widersprüche und Klagen zu diesem Sachverhalt. Auf diese Weise müssten nicht tausende von Verfahren geführt werden.
Ich möchte euch darauf hinweisen, dass es nicht um Sammelklagen oder Massenklagen geht, sondern um Musterklagen.

2. Durch den Arbeitslosenverband sowie die PDS erfolgt ein gegenseitiger Austausch von Informa-tionen über die im jeweiligen Verantwortungsbereich vorhandenen Anlauf- bzw. Beratungsstellen zu Hartz IV, u. a. mit dem Ziel, eine Zusammenarbeit zu organisieren. In diesem Zusammenhang geht es auch darum, potentielle Kläger zu ermitteln, die verschiedenen Klägergruppen zugeordnet werden können. Diese müssen alle erforderlichen Bedingungen für ein erfolgreiches Verfahren er-füllen. Die Auswahl liegt deshalb in den Händen des bzw. der Rechtsanwälte, die die Klagenden vertreten. Deshalb sollt ihr jetzt nicht auf Suche gehen, sondern wir werden uns gezielt an euch wenden.

3. Die Leitung des Arbeitslosenverbandes sowie der Bundesgeschäftsführer der PDS infor-mieren die Landes- und Kreisverbände ihrer Organisationen über die Möglichkeiten der gegenseitigen Zusammenarbeit mit den im Territorium in Frage kommenden Anlauf- und Beratungsstellen des Partners und wir bitten Euch darum, eine solche Zusammenarbeit mit allen Möglichkeiten zu unterstützen.
Auf unserer Seite im Internet findet ihr u.a. eine Übersicht über alle Sozialgerichte in Deutschland.

Außerdem gibt es den Überblick über Anlaufpunkte zur Hilfe beim Lesen der Bescheide, Wider-spruch einreichen und sonstiger Hilfe zur Selbsthilfe.

Mit freundlichen Grüßen Maritta Böttcher

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