Zum Hauptinhalt springen

Wer keine Mehrheit hat, wechselt das Gremium?

Thomas Heine

Linke/SPD kritisiert geplanten Entzug von Kompetenzen des Jugendhilfeausschusses und fordert bedarfsgerechte Förderung aller Jugendverbände

Linke/SPD kritisiert geplanten Entzug von Kompetenzen des Jugendhilfeausschusses und fordert bedarfsgerechte Förderung aller Jugendverbände.

SONNEBERG. Vor der Kreistagssitzung am 26. August kritisieren die Kreistagsfraktion Die Linke/SPD und der Kreisverband Die Linke Sonneberg die geplante Übertragung von Entscheidungskompetenzen des Jugendhilfeausschusses auf den Kreistag scharf. 
Was die AfD-geführte Kreisspitze als zulässigen Eingriff in eine Einzelfallentscheidung darstellt, bedeutet tatsächlich den Entzug eines ganzen Entscheidungsbereichs einschließlich aller Folgebeschlüsse bis 2031. Fraktion und Kreisverband sehen darin einen nicht hinnehmbaren Eingriff in die gesetzlich verankerte Eigenständigkeit des Jugendhilfeausschusses.

Uwe Schlammer, Vorsitzender der Kreistagsfraktion Die Linke/SPD, erklärt:

„Die AfD-Kreisspitze versucht hier, einen willkürlichen und fachlich durch nichts untersetzten Verteilungsschlüssel durch einen Wechsel des zuständigen Gremiums durchzusetzen. Im Jugendhilfeausschuss sitzen aus guten Gründen und gesetzlich vorgesehen nicht nur Mitglieder des Kreistages, sondern auch Vertreter freier Träger der Jugendhilfe. Dort zeichnet sich für diesen Verteilungsschlüssel berechtigterweise keine Mehrheit ab – also soll künftig der Kreistag entscheiden.“

Der Beschlussvorschlag des Landrats geht dabei weit über eine einzelne Förderentscheidung hinaus. Der Kreistag soll die Fortschreibung des gesamten Kapitels „Jugendverbandsarbeit“ einschließlich aller damit zusammenhängenden und folgenden Beschlusskompetenzen sowie der konkreten Umsetzungen für die Jahre 2027 bis 2031 an sich ziehen.

Thomas Heine, Vorsitzender des Kreisverbandes Die Linke Sonneberg, weist deshalb auch die Darstellung zurück, mit der Verlagerung werde die Entscheidung lediglich in ein stärker demokratisch legitimiertes Gremium zurückgeholt:

„Das wird nun als Rückkehr zu demokratischen Strukturen verkauft. Dabei wird geflissentlich unterschlagen, dass auch die stimmberechtigten Vertreter der freien Jugendhilfe vom Kreistag gewählt wurden. Der Jugendhilfeausschuss ist also kein bedauerlicher Betriebsunfall der Demokratie, den der Kreistag nun korrigieren müsste. Seine besondere Zusammensetzung ist gesetzlich gewollt – und kein demokratisches Defizit, das durch den Kreistag behoben werden müsste.“

Auch die rechtliche Begründung der Vorlage überzeugt Schlammer und Heine nicht.

„Weder der Bezug auf die Thüringer Kommunalordnung noch die vom Landrat angeführte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beantworten die entscheidende Frage“, so Thomas Heine. „Dort geht es um das Recht der kommunalen Vertretung, Entscheidungen im Einzelfall an sich zu ziehen, ohne dabei das Beschlussrecht des Jugendhilfeausschusses substantiell auszuhöhlen. Wenn der Kreistag jedoch die Fortschreibung eines gesamten Kapitels einschließlich aller damit zusammenhängenden und folgenden Beschlusskompetenzen und konkreten Umsetzungen für 2027 bis 2031 übernehmen soll, stellt sich sehr grundsätzlich die Frage, wo hier der Einzelfall endet und die Aushöhlung einer Zuständigkeit beginnt.“

Gleichzeitig warnen Fraktion und Kreisverband davor, die verschiedenen Jugendverbände gegeneinander auszuspielen.

„Jugendfeuerwehr, THW, DRK, Kirchen und andere Träger leisten wichtige Jugendarbeit und dürfen sich für dieses Vorgehen nicht vor den Karren spannen lassen“, erklärt Uwe Schlammer. „Wenn zusätzliche Bedarfe bestehen, müssen wir auch über zusätzliches Geld reden. Wir reden hier über rund 90.000 Euro bei einem Kreishaushaltsvolumen von über 120 Millionen Euro, also über 0,075 Prozent. Da sollten sich 30.000 Euro oder mehr finden lassen, wenn uns die Jugendverbandsarbeit wirklich am Herzen liegt.“

Schlammer und Heine fordern deshalb, die geplante Kompetenzverlagerung nicht zu beschließen und den Jugendhilfeausschuss seine Arbeit machen zu lassen. 

Beide erklären abschließend: „Zuerst müssen wir wissen: Welche Bedarfe gibt es? Welche Angebote erreichen wie viele Kinder und Jugendliche? Welche Maßnahmen sind aus welchem Topf förderfähig? Und welche Strukturen brauchen wir, um diese Angebote dauerhaft zu gewährleisten? Wer dagegen zuerst die Prozente festlegt und anschließend das zuständige Gremium wechselt, betreibt keine Jugendhilfeplanung. Er versucht, ein politisch gewünschtes Ergebnis durchzusetzen.

Deshalb: Diese Farce muss ein Ende haben und der Jugendhilfeausschuss seine Arbeit machen können.“

Zurück zum Kopf der Seite